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Kennzeichnung des Alkoholgehalts in Lebensmitteln

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Kennzeichnung des Alkoholgehalts in Lebensmitteln

Frage

Ich habe ein Dessert mit dem Namen „Weißweinmousse“ gekauft. Auf der Zutatenliste steht „27 % Weißwein“. Mich stört daran, dass kein Alkoholgehalt angegeben ist, anders als bei  Wein oder Bier. Ich finde, das sollte transparenter sein, zum Beispiel mit der Abbildung einer Flasche und nicht nur Trauben auf dem Etikett!

Antwort

Die Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei Getränken vorgeschrieben, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, nicht aber bei festen Lebensmitteln.

Feste Lebensmittel enthalten Alkohol oder alkoholhaltige Zutaten häufig in geringen Mengen, zum Beispiel zur Geschmacksabrundung. Hier besteht oftmals das Problem, dass auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, dass sie Alkohol enthalten. Erst in der Zutatenliste sind alkoholhaltige Zutaten zu finden. Solche Produkte sollten unserer Ansicht nach einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf den enthaltenen Alkohol tragen.

Bestehen Lebensmittel zu erheblichen Anteilen aus alkoholhaltigen Zutaten, so wird verständlicherweise auch die Menge an Alkohol für Verbraucher interessant. Das trifft auf die von Ihnen beschriebene Weißweinmousse zu, aber auch beispielsweise für Pralinen mit alkoholhaltiger Füllung wie Likör.

Einige Hersteller geben auf solchen Lebensmitteln bereits freiwillig den Alkoholgehalt an. Für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung sollte eine einheitliche Lösung, und damit eine Rechtsvorschrift geschaffen werden. Diese wird es aber in absehbarer Zeit nicht geben.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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H. Specter
19.02.2019 - 09:00

Es ist erstaunlich: Offenbar gibt es Verbraucher, die bei einem prominent als "Weißweinmousse" bezeichneten Produkt, welches zudem mit der mengenmäßigen Angabe "27 % Weißwein" in der Zutatenliste versehen ist, immer noch ein Informationsdefizit beklagen. Welchen zusätzlichen Wert die Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozent haben soll, bleibt im Dunkeln. Wenn man weiß, dass Wein grob geschätzt rund 12 % Vol. Alkohol enthält, kann man sich diese Information immerhin selbst herunterbrechen. Wenn man allerdings nicht weiß, wie viel Alkohol Wein enthält, wird die Angabe des Alkoholgehalts in %-Vol. bezogen auf die Mousse auch nicht wirklich erhellend sein.

Erstaunlich ist hingegen nicht, dass die Verbraucherzentrale auch über dieses Stöckchen springt. Wie wäre es denn mal mit folgendem, pragmatischen Ansatz: Verbraucher, die auch mit geringen Mengen an Alkohol ein Problem haben, lassen von "Weißweinmousse" einfach die Finger.

Die Diskussion, ob "Warnhinweise" auf "versteckten" Alkohol sinnhaft sind, steht auf einem anderen Blatt, ist aber jedenfalls bei einer WEISSWEINMOUSSE verfehlt.

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.03.2019 - 14:31

Auf Getränken ist der Alkoholgehalt ab 1,2 Volumenprozent anzugeben. Dass sich Verbraucher eine entsprechende Kennzeichnung auch auf festen Lebensmitteln wünschen, ist aus unserer Sicht nachvollziehbar.

Den Alkoholgehalt auszurechnen oder zumindest grob zu überschlagen ist nur möglich, wenn die Menge der alkoholhaltigen Zutaten angegeben ist und deren Alkoholgehalt bekannt ist. Das ist oftmals nicht der Fall. Für relevante Informationen sollten Verbraucher unserer Ansicht zudem nicht rechnen müssen.

Die Interessen der Konsumenten sind sehr unterschiedlich. Was für den einen kaufentscheidend ist, spielt für eine andere Person keine Rolle.

Wir bekommen regelmäßig Fragen und Beschwerden, die deutlich machen, dass sich Verbraucher gut sichtbare Hinweise auf Alkohol und Angaben zur Alkoholmenge wünschen.

H. Specter
21.01.2019 - 05:53

Tja, bei einer Weißweinmousse kann man nun wirklich nicht mit Alkohol rechnen, oder doch? Oder mit Weißwein als Zutat? Ihre Stellungnahme geht in weiten Teilen an der Verbraucherfrage vorbei, denn hier haben wir ja gerade ein Lebensmittel, bei dem schon die Verkehrsbezeichnung in kaum übersehbarer Weise auf die möglicherweise mal alkoholhaltig gewesene Zutat hinweist. Bei einem Dessert mit 27 % Wein, in einem - geschätzt - 150g fassenden Becher, welche Relevanz hat da ein Restalkoholgehalt? Wer Alkohol meiden muss, kauft keine Weißweinmousse, und verantwortungsvolle Väter kaufen ihren Kindern lieber Flecki-Pudding. So einfach ist das. Ganz ohne künstliche Empörung.

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