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Kennzeichnung bei Portionsverpackungen

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Kennzeichnung bei Portionsverpackungen

Frage

Ich habe kürzlich in einem Backshop eine Portions-Marmelade gekauft ohne Angabe der Zutaten, Herstelleradresse bzw. Nährwerte. Steht mir als Konsumentin nicht ein bisschen mehr an Information seitens des Herstellers zu?

Antwort

Die vorgeschriebenen Pflichtangaben sind abhängig von der größten Oberfläche der Verpackung. Besonders kleine Verpackungen müssen nicht alle üblichen Pflichtelemente tragen.

Die von Ihnen beschriebenen Kennzeichnungselemente sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Die üblichsten Pflichtangaben sind:

  • die Bezeichnung
  • das Zutatenverzeichnis, einschließlich der Kenntlichmachung der Allergene
  • die Füllmenge
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Hersteller- bzw. Lebensmittelunternehmer-Adresse
  • die Nährwertdeklaration

Gegebenenfalls können je nach Lebensmittel weitere verpflichtende Angaben hinzukommen.

Bei Verpackungen deren größte Oberfläche jedoch kleiner als 10 Quadratzentimeter ist, reichen die Bezeichnung, der Allergenhinweis, die Füllmenge und die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums aus. Das Zutatenverzeichnis muss dennoch zur Verfügung gestellt werden, allerdings reicht dies auf Nachfrage aus.

Doch nicht jede Portionsverpackung erfüllt diese Ausnahmebestimmung. Bereits eine Deckelfolie mit den Maßen 3,5 mal 3,5 Zentimeter entspricht einer Oberfläche von 12,25 Quadratzentimeter. Bei solchen Verpackungen darf lediglich die Nährwerttabelle fehlen. Denn für die verpflichtende Nährwertdeklaration liegt die Grenze bei einer Oberfläche von mindestens 25 Quadratzentimetern.

Vielleicht haben Sie einmal die Gelegenheit, die Verpackung zu messen. Bei einer Oberfläche größer als 10 Quadratzentimetern müssen sie unter anderem zumindest die Zutaten und den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer auf der Verpackung finden. Anderenfalls können Sie sich an den Backshop, oder wenn Ihre Beschwerde nicht ernst genommen wird, an Ihre Lebensmittelüberwachung vor Ort wenden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 2 (7 Stimmen)
IngoW.
19.12.2019 - 10:55

2 Fragen hätte ich dazu...warum und wieso? Warum kauft man sich in einem Backshop 1 Portion Konfitüre und wieso soll denn da so viel drauf stehen?
Wenn Sie tatsächlich eine MARMELADE gekauft haben, besteht diese ja bekanntlich zu 50 % aus ZITRUSFRÜCHTEN und 50% Zucker.
Wenn in so einer Packung 20g drin sind, werden ca 10g Zucker und der Rest Früchte sein. Also insgesamt 50kcal....
Aber gehen Sie ruhig noch mal in den Backshop und fragen Sie, warum da kein Beipackzettel an den einzelnen Portionen dran ist und wenn Sie schon mal da sind fragen Sie auch gleich noch warum die einzelnen Zuckerwürfel für den Kaffee keine komplette Kennzeichnung haben.
Ach ja, da war ja noch die Herstelleradresse. Kleiner Tip wenn das Schwar..... drauf steht, einfach das Internet fragen. Funktioniert auch bei allen anderen Firmen. Mit dem Internet kennen Sie sich ja aus. Sonst wäre diese lustige Frage ja nie hier gelandet.
Ich fasse es nicht

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