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Keine Zutatenliste in Backwarenabteilung

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Keine Zutatenliste in Backwarenabteilung

Frage

Vor Kurzem hat ein Discounter bundesweit alle Zutatenlisten aus seinen Backwaren-Regalen entfernt und sie lediglich durch einen Hinweis auf eine aufgehängte allgemeine Allergen-Liste ersetzt. Ist das gesetzlich erlaubt? Ist das kein Verstoß gegen Verbraucherrecht? Habe ich nicht das Recht zu erfahren, woraus ein Lebensmittel besteht? Es gibt eine Reihe von Zutaten, zum Beispiel Zusatzstoffe (Konservierungs-, Farbstoffe, Aroma, Geschmackverstärker etc.), Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, modifizierte Stärke etc., die zwar keine typische Allergene sind, die aber nicht wenige Verbraucher meiden wollen. Sie möchten doch wissen, ob im gekauften Produkt diese Elemente stecken. Gibt es in Deutschland oder in der EU eine gültige Richtlinie dafür?

Antwort

Mit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung gibt es eine umfangreiche Verordnung, die im Wesentlichen die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln regelt. Sie schreibt zum Beispiel für Lebensmittel in Fertigpackungen eine Zutatenliste vor. Bei unverpackt angebotenen Backwaren darf die Zutatenliste hingegen fehlen.

Für sie sind neben dem Preis (entweder nach Gewicht oder pro Stück) nur wenige Angaben verpflichtend. Dies sind vor allem die Allergene sowie bestimmte Zusatzstoffe. Allerdings genügt bei den Zusatzstoffen die Angabe der Zusatzstoffklasse, zum Beispiel „mit Farbstoff“ oder „mit „Konservierungsstoff“. Alternativ kann der Anbieter auch eine vollständige Zutatenliste angeben. Dann muss er die Zusatzstoffe mit ihrem Klassennamen und ihrer Bezeichnung oder E-Nummer nennen.

Einige Anbieter stellen allerdings freiwillig auch bei lose verkauften Lebensmitteln komplette Zutatenlisten zur Verfügung. Es kann sich also lohnen, immer wieder nachzufragen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Scott
22.07.2021 - 14:40

Das heißt der kann auch in sein Brot scheißen solange niemand gegen seine scheiße allergisch ist.

Ines Horn
13.11.2018 - 14:42

Unser Discounter hat ebenfalls die Zutatenliste für seine Backwaren mit einer allgemeinen Nährwerttabelle ausgetauscht und nur ein Allergenverzeichnis für seine Snacks und Süßwaren gekennzeichnet.
Vorher war es einsichtiger, nun kann man dort keine Backwaren mehr kaufen und auf den Bäcker zurück gehen, wo man alles erfragen kann.
Die selben Produkte werden in einem anderen Großdiscounter verkauft, wo die Inhaltsstoffe genau definiert werden.
Es geht nicht nur um Allergene, manch einer verträgt nicht mehr jeden industriell hergestellten Zucker. Vielleicht wäre es auch hilfreich, wenn der genaue Anteil des jeweiligen Zuckers der in einem Produkt steckt bzw. stecken könnte, mit gekennzeichnet wird.

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