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Keine Information auf Gewürzmischung

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Keine Information auf Gewürzmischung

Frage

Ich habe online eine Gewürzmischung gekauft, auf der Website stehen alle benötigten Daten, auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das sechs Monate nach dem Öffnen gilt. Jetzt kam das Paket an und auf der Verpackung sind keine Informationen vorhanden, nur ein Barcode, welcher auf die Produktseite führt, wo die Angaben stehen. Ist sowas überhaupt legal?

Antwort

Bei vorverpackten Lebensmitteln sind umfassende Informationen, unter anderem die Zutatenliste, sowohl vor dem Abschluss des Kaufvertrags als auch auf der Verpackung verpflichtend. Der Aufdruck eines Barcodes reicht für die Kennzeichnung der Verpackung nicht aus.

So wie Sie das Angebot schildern (sämtliche notwendigen Informationen sind online verfügbar), scheint es sich um ein vorverpacktes Lebensmittel zu handeln. Verpflichtend sind dafür im Online-Angebot alle Angaben, die auch auf Gewürzmischungen im Supermarkt stehen müssen. Die einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeitsdatum, das erst auf dem gelieferten Lebensmittel stehen muss. Diese sollte vollständig gekennzeichnet bei Ihnen ankommen. Der Gesetzgeber fordert bei vorverpackten Lebensmitteln eine schriftliche Kennzeichnung auf der Verpackung.

Nur bei speziellen Angeboten, zum Beispiel individuell nach Ihren Wünschen zusammengestellte Gewürzmischungen, könnte Ihr Lebensmittel als lose Ware gelten. In diesem Fall wären vor dem Kauf lediglich die Information über Allergene und einige Angaben zu Zusatzstoffen erforderlich. Diese Informationen könnten auch ausschließlich online stehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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I.W.
15.02.2021 - 12:46

Genau so ist es... Echt schlimm. Gerade bei Gewürzen wird das Umfüllen von groß nach klein oder wilde Mischungen VERGOLDET!

Frank
11.02.2021 - 11:42

Der geschilderte Sachverhalt legt die Vermutung nahe, dass dieses Produkt bisher nicht analytisch überprüft wurde. Akkreditierte Labore würden den Inverkehrbringer auf eine unvollständige Kennzeichnung und damit verbundene Nicht-Verkehrsfähigkeit hinweisen. Gerade im Online-Gewürzhandel sind auch leider "gefakte" oder qualitativ minderwertige Produkte im Umlauf). Umso wichtiger ist eine regelmäßige analytische und dokumentierte Kontrolle der Produkte. Melden Sie den Online Shop ggf. an G@ZIELT beim BVL, die kontrollieren den On-line Handel.

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