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Gesetzliche Regelung für den Hinweis "Serviervorschlag"

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Gesetzliche Regelung für den Hinweis "Serviervorschlag"

Frage

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für die Angabe „Serviervorschlag“ auf oder neben Abbildungen auf einer Verpackung?

Antwort

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift für die Verwendung der Angabe „Serviervorschlag“. Im Allgemeinen handelt es sich um einen bildlichen Vorschlag für die Zubereitung oder das Anrichten eines Lebensmittels. Der Hersteller möchte dadurch in der Regel darauf hinweisen, dass nicht alle abgebildeten Lebensmittel in dem Produkt enthalten sind, sondern diese noch ergänzt werden können.

Der Hinweis „Serviervorschlag“ kann sinnvoll sein. Beispielsweise wenn Käsescheiben zusammen mit Weintrauben und Nüssen abgebildet sind. Verbraucher können dann davon ausgehen, dass keine Nussstückchen oder ähnliches enthalten sind, sondern dass der Käse geschmacklich gut zu Weintrauben und Nüssen passt.

Teilweise wird der Begriff jedoch überstrapaziert. Es ist beispielsweise unsinnig, wenn auf einer Kekspackung Kekse auf einem Teller abgebildet sind, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Serviervorschlag handelt. Denn niemand wird davon ausgehen, dass der Teller in der Packung enthalten ist.

Aus unserer Sicht sollten Hersteller daher umsichtiger mit der Kennzeichnung „Serviervorschlag“ umgehen. Sie sollten sie nur dann verwenden, wenn sie wirklich angebracht ist und den Hinweis dann an einer gut sichtbaren Stelle und gut lesbar platzieren.

Außerdem dürfen Abbildungen auf Verpackungen grundsätzlich nicht über den Inhalt täuschen. So zeigte eine repräsentative Verbraucherbefragung im Rahmen des Projektes Lebensmittelklarheit, dass der Aufdruck „Serviervorschlag“ die Wahrnehmung von Produktabbildungen und damit die Erwartungen an enthaltene Zutaten kaum verändert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Mathias Krauss
28.12.2023 - 21:11

Sehr gut! Danke für die Infos hier: 1) Es gibt KEINE gesetzliche Verpflichtung für diesen total unsinnigen Aufdruck. 2) "Serviervorschlag" wird total überstrapaziert 3) die Wahrnehmung des Verbrauchers zum Produkt wird durch den blöden Aufdruck kaum beeinflusst....usw. Ich glaube , ich mache bald mal ein Youtube-Video, das zeigt, wie schwachsinnig der Aufdruck ist. Oder ich nehme ihn ganz wörtlich: und serviere vornehmen Gäsen die Bohnen SO wie die Abbildung mit dem "Serviervorschlag" es zeigt, lose auf das Tishtuch hingeworfene Bohnen....Mal shen, wie meine Gäste darauf reagieren....und dann werde ich mich bei der Firma der Bohnen beschwehren....

Batzi
14.11.2022 - 13:41

Wieso sollte jemand davon ausgehen? Es ist doch nur ein Vorschlag. Worauf das wort serviervorschlag hier hinnweist.
steht auch so in dem Artikel.

Michi
30.10.2019 - 18:43

Genauso unsinnig ist es aber, wenn man bei einer Käsepackung davon ausgeht, dass Trauben und Nüsse enthalten sind, nur weil diese abgebildet sind. Dafür kann der Verbraucher doch die Zuatenliste einsehen.

Der Bergader-Opi wird doch auch nicht in jeder Packung erwartet ?

Mathias Krauss
28.12.2023 - 21:15

Ganz genau! Solche Beispiele (Bergopa oder Teller nicht mit in der Verpackung) zeigen den ganzen Schwachsinn mit dem "Servirvorschlag"!
Außerdem: es gibt zum Teil fast identische Produkte + Verpackung (2 verschiedene Hersteller) - nur eben einmal MIT und einmal ohne den hirnrissigen Aufdruck.#Also: wenn es bei Fima A nu "Ohne " geht --warum dann nicht bi Firma B auch ?! "Serviervorschlag" ist genau so überflüssig wie die Sommerzeit. Schafft beides schleunigst und ohne Aufhebens ab!

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