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Geschmacksverstärker in Gewürzextrakt

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Geschmacksverstärker in Gewürzextrakt

Frage

Sie schreiben, dass Gewürzextrakte keine Geschmacksverstärker enthalten. Das entspricht insofern der Richtigkeit, dass lebensmitteltechnisch zwischen Geschmacksverstärkern und Hefeextrakten unterschieden wird.

Soweit ich weiß, dürfen Hefeextrakte aber Bestandteil von Gewürzextrakten sein! Hefeextrakte sind chemisch identisch mit Geschmacksverstärkern – werden meistens jedoch in einer geringeren Menge verwendet. Ich bin da leider leidgeprüft, weil ich eine Unverträglichkeit auch für geringste Mengen habe.

Antwort

Gewürzextrakte dürfen nach unserer Rechtsauffassung weder Hefeextrakt noch Geschmacksverstärker enthalten.

Extrakte sind Auszüge, beispielsweise aus Lebensmitteln wie Gewürzen. Dabei werden die wesentlichen Inhaltsstoffe mittels eines Lösungsmittels aus dem Lebensmittel extrahiert, und das Lösungsmittel anschließend wieder entfernt. Hefe ist kein Gewürz, sondern ein einzelliger Pilz, der wegen seiner besonderen Eigenschaften zum Backen oder bei der Herstellung von Bier verwendet wird. Entsprechend kann Hefeextrakt nicht als Gewürzextrakt bezeichnet werden und darf auch nicht Bestandteil eines solchen sein. Sollte ein Hersteller dem Gewürzextrakt Hefeextrakt zugeben,  würde eine zusammengesetzte Zutat entstehen, die entsprechend gekennzeichnet werden müsste.

Hefeextrakt und Geschmacksverstärker sind in der Tat lebensmittelrechtlich zu unterscheiden und sie sind auch nicht identisch. Geschmacksverstärker sind eine Klasse von Zusatzstoffen, die entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Die bekanntesten Zusatzstoffe sind die Glutamate, also die Salze der Glutaminsäure. 

Glutaminsäure kommt von Natur aus in vielen Lebensmitteln vor, unter anderem in Hefe. In Hefeextrakt ist diese konzentriert, er enthält daher große Glutamatmengen und wirkt geschmacksverstärkend. Hefeextrakt zählt aber rechtlich nicht als Geschmacksverstärker.

Weitere Lebensmittel, die von Natur aus viel Glutaminsäure enthalten, sind beispielsweise Fleisch, Fisch, Käse, Sojasoße und Tomaten.

Wenn Sie empfindlich auf Glutamat reagieren, sollten Sie daher mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder im Rahmen einer Ernährungsberatung abklären, welche Lebensmittel Sie meiden sollten. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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