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Geschmacksstoffe in Babygläschen

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Geschmacksstoffe in Babygläschen

Frage:

In einem Gespräch mit frischgebackenen Müttern und einer Hebamme über Beikost erzählte eine Mutter, dass ihr Kind die selbst gekochte Beikost verschmäht hat, aber die Gläschen einer namhaften Firma gerne isst. Da erwiderte die Hebamme, das sei ja kein Wunder, in den Gläschen seien ja "Geschmacksstoffe" drin, auch in den Gemüsegläschen, auf denen nur Gemüse und Wasser als Zutaten steht. Kann das sein? Müsste da nicht die Lebensmittelüberwachung durchdrehen?

Antwort:

Ihre Hebamme liegt falsch. Zutaten wie Aromastoffe oder Geschmacksverstärker müssen vollständig in der Zutatenliste aufgeführt werden. Es ist nicht zulässig, Aromen „hineinzumogeln“, ohne diese zu deklarieren. Geschmacksverstärker sind für Säuglingsnahrung und Getreidebeikost ohnehin nicht zugelassen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen für Substanzen, die ohne Deklaration im Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Dies sind beispielsweise

  • Zusatzstoffe, die über eine Zutat ins Lebensmittel gelangen und in dem Endprodukt keine technologische Wirkung mehr ausüben.
  • Sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe dürfen ebenfalls ohne Deklaration eingesetzt werden. Charakteristisch für die Verarbeitungshilfsstoffe ist, dass sie wieder aus dem Lebensmittel entfernt oder „inaktiviert“ werden. Ein Beispiel hierfür ist Gelatine, die zum Klären von Fruchtsaft eingesetzt wird, aber nicht auf der Zutatenliste steht. 

Tatsächlich gilt aber für alle „echten“ Zutaten inklusive Aromen und Geschmacksverstärker, dass sie im Zutatenverzeichnis zu finden sind. Wie Sie selbst vermuten, würde die Lebensmittelüberwachung nicht deklarierte Zutaten nicht tolerieren.

Wir können nachvollziehen, dass Ausnahmen der Kennzeichnungsregeln Verbraucher verunsichern und Misstrauen schüren. Viele wünschen sich eine lückenlose Kennzeichnung aller Bestandteile, unabhängig von der technologischen Wirksamkeit.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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