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Fettfreie Suppe mit Fett in der Zutatenliste

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Fettfreie Suppe mit Fett in der Zutatenliste

Frage

Ich habe eine Suppe (Pulver zum Anrühren) gekauft, das als „fettfrei“ beworben wird. Als Zutat enthält sie jedoch „Palmfett, ungehärtet“. Wie passt das zusammen? In der Nährwerttabelle sind 0,2 Gramm Fett pro 100 Milliliter Suppe angegeben.

Antwort

Ein Lebensmittel darf als „fettfrei“ beworben werden, wenn es nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Milliliter oder 100 Gramm enthält. Dabei bezieht sich die Angabe auf das verzehrfertige Erzeugnis, das heißt, im Falle von Pulvern für Suppen oder Gemüsebrühen auf das nach Herstellerangaben zubereitete Produkt.

Pulver für klare Suppen und Gemüsebrühen bestehen in der Regel zu Teilen aus Fett. Durch die Zubereitung mit Wasser wird das Pulver jedoch verdünnt und es entsteht je nach Verdünnungsgrad eine Suppe mit niedrigem Fettanteil.

Die Angabe „fettfrei“ ist durch die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung) geregelt. Enthält die zubereitete Suppe nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Milliliter darf das Produkt als „fettfrei“ beworben werden, auch wenn das zugrundeliegende Lebensmittel einen erheblichen Fettanteil hat.

In der Nährwerttabelle können Sie überprüfen, ob dieser Wert eingehalten wird. Für Lebensmittel, die üblicherweise erst nach ihrer Zubereitung, zum Beispiel dem Verdünnen mit Wasser, verzehrt werden, können sich die Nährwerte auf das zubereitete Lebensmittel pro 100 Milliliter bzw. 100 Gramm beziehen. Dazu müssen Hersteller die genaue Zubereitungsweise angeben. Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Hersteller, ob er seine Nährwertinformationen auf das Produkt oder das verzehrsfertige Lebensmittel bezieht. Im vorliegenden Fall sollte der Hersteller auf jeden Fall Nährwertinformationen für das verzehrfertige Produkt angeben, um die Angabe „fettfrei“ nachvollziehbar zu machen.

Wir können gut verstehen, dass die Angabe „fettfrei“ irritieren kann, wenn Fett oder Öl weit vorn in der Zutatenliste steht. Verständlicher wäre die Angabe, wenn sie sich ausdrücklich auf das verzehrsfertige Produkt bezieht, zum Beispiel „Fettfrei – weniger als 0,2 % Fett in der zubereiteten Suppe“.

Für eine gute Vergleichbarkeit beim Einkauf sollten die Nährwerte sowohl pro 100 Gramm Trockenprodukt als auch für 100 Milliliter zubereitete Suppe angegeben sein.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Gast
04.06.2020 - 13:11

Irritierend bleibt für uns, warum in der Zutatenliste "Pflanzenöl" genannt wird.

Deuten wir Ihre Beantwortung richtig, so müsste doch dann die Deklarationspflicht für Pflanzenöl in der Zutatenliste ebenfalls entfallen - oder sehen wir das jetzt falsch?

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.06.2020 - 13:16

Verwendetes Öl darf nicht verschwiegen werden. In der Zutatenliste müssen alle verwendeten Zutaten stehen. Auch in der Nährwertkennzeichnung ist das enthaltene Fett anzugeben. Liegt dieser Wert bei maximal 0,5 Gramm pro 100 Gramm 100 Millilitern ist die Angabe „fettfrei“ oder „ohne Fett“ zulässig.

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