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Fehlendes "e"-Zeichen

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Fehlendes "e"-Zeichen

Frage

Wenn auf einem Produkt nicht das „e“-Zeichen aufgedruckt ist, bedeutet das, dass das Unternehmen die Fertigpackungsverordnung nicht einhält? Oder ist die Einhaltung der Toleranzen gesetzlich verpflichtend, egal ob mit oder ohne „e“-Zeichen?

Antwort

Das EWG-Zeichen ist freiwillig. Die Fertigpackungsverordnung muss auch ohne das Zeichen eingehalten werden.

Bei dem „e“ auf Verpackungen handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen, wobei EWG für "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" steht. Das EWG-Zeichen ist in der Fertigpackungsverordnung geregelt. Sie besagt, dass es auf Fertigpackungen mit gleicher Füllmengenangabe aufgebracht werden darf, wenn entsprechende Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Eine Pflicht zur Verwendung des Zeichens besteht nicht.

Das EWG-Zeichen fördert den freien Warenverkehr in der Europäischen Union und ist daher vor allem für Produkte sinnvoll, die über nationale Grenzen hinweg gehandelt werden. Denn bei Lebensmitteln mit diesem Zeichen wird die Füllmenge im Normalfall nur im Herstellerland kontrolliert, nicht nochmal im Importland. Fehlt das EWG-Zeichen, kann es passieren, dass die Waren von anderen Mitgliedsstaaten zurückgewiesen werden.

Grundsätzlich müssen alle Lebensmittel, die bei uns in Fertigpackungen angeboten werden, die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung erfüllen. Ganz unabhängig davon, ob sie das EWG-Zeichen tragen, oder nicht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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