Fragen & Antworten

e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen

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e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen

Frage

Gibt es eine Vorschrift für die Größe des e-Zeichens auf Lebensmittelverpackungen?

Antwort

Ja. Die Mindesthöhe beträgt drei Millimeter.

Die Vorgaben zum e-Zeichen sind in der Fertigpackungsverordnung festgelegt. Anbieter dürfen das Zeichen nur aufdrucken, wenn sie bestimmte Anforderungen bei der Angabe der Nettofüllmenge erfüllen, beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Unterfüllung. Das e-Zeichen muss zudem im gleichen Sichtfeld wie die Nettofüllmenge aufgedruckt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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