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Diätpulver zum Abnehmen

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Diätpulver zum Abnehmen

Frage

Ich habe im Internet Diätpulver zum Abnehmen bestellt – genauer gesagt ein Pulver, das als „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ bezeichnet wird. Die Sorten Schoko und Banane sind beide mit demselben Strichcode gekennzeichnet. Des Weiteren ist für mich als Verbraucher nicht ersichtlich, ob dieses Produkt jemals irgendeine überwachende Behörde zu Gesicht bekommen hat. Oder kann man in Deutschland einfach so Lebensmittel verkaufen, die nicht überwachungspflichtig sind?

Antwort

Zu Ihrer ersten Frage: Der Strichcode mit dazugehöriger Zahlenkombination steht für eine Artikelnummer, die von Scannerkassen erkannt werden kann. Der Code enthält keine Informationen für Verbraucher.

Zur zweiten Frage: Die Verantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt grundsätzlich beim Hersteller. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert stichprobenartig nach einem jährlich festgelegten Überwachungsplan, ob die Unternehmer ihren Pflichten nachkommen. Sie wird außerdem bei konkretem Verdacht tätig.

Mahlzeitenersatz für die gewichtskontrollierende Ernährung unterliegt den allgemeinen Bestimmungen für Lebensmittel. Unter anderem gilt die Health-Claims-Verordnung. Diese macht genaue Vorgaben zur Zusammensetzung von Mahlzeitenersatz, der als gewichtsreduzierend beworben wird. Beispielsweise ist geregelt, wie viele Kalorien, Protein, Vitamine und Mineralstoffe enthalten sein müssen. Angaben über die Dauer und das Ausmaß einer Gewichtsabnahme sind verboten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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