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Darf Natrium in Säuglingsnahrung deklariert werden?

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Darf Natrium in Säuglingsnahrung deklariert werden?

Frage

Auf welcher Rechtsgrundlage darf der Natriumgehalt in Säuglingsnahrung angegeben werden (zum Beispiel bei einem Früchtebrei)? Nach der aktuellen Version der LMIV darf Natrium meiner Meinung nach nämlich nicht in der Nährwertdeklaration auftauchen.

Antwort

Grundsätzlich wurde mit der Einführung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung die bis dahin übliche Kennzeichnung von Natrium durch die Angabe „Salz“ ersetzt. Es ist also richtig, dass Natrium bei den meisten Lebensmitteln nicht mehr angegeben werden darf.

Für Beikost gelten allerdings besondere Regeln. Sie darf einen festgelegten Höchstgehalt an Natrium nicht überschreiten, und der Anbieter muss den Natriumgehalt angeben. Hier stehen also beide Angaben, Salz- und Natriumgehalt, auf der Verpackung.

Zudem muss der Natriumgehalt auf dem Etikett stehen, wenn der Anbieter das Lebensmittel als „natriumarm“ oder „sehr natriumarm“ bewirbt. Dies schreibt die Health-Claims-Verordnung vor.

Beispielsweise darf ein Lebensmittel mit der Angabe „natriumarm“ maximal 0,12 Gramm Natrium pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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