Darf eine Regenbogenforelle Goldforelle heißen?
Frage
Auf einem Etikett steht u. a. folgendes: "Goldforelle" als Produktbezeichnung und Regenbogenforelle (Oncoryhnchus mykiss) als Handelsbezeichnung. Das vorliegende Tier ist auch definitiv eine O. mykiss (aber halt goldfarben gezüchtet). Der Begriff "Goldforelle" ist aber amtlich die Handelsbezeichnung für die Spezies Oncoryhnchus aquabonita. Ist das so konform mit der Lebensmittelinformationsverordnung? Die Handelsbezeichnung "Regenbogenforelle (O. mykiss)" ist ja bzgl. der vorliegenden Spezies korrekt.
Antwort
Nein, eine Regenbogenforelle darf der Anbieter nicht „Goldforelle“ nennen.
Die Bezeichnung von Fischereierzeugnissen regelt die EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Danach müssen die Anbieter Fisch sowohl mit seiner Handelsbezeichnung als auch mit seinem wissenschaftlichen Namen kennzeichnen. Die Verordnung sieht außerdem vor, dass alle Mitgliedsstaaten ein Verzeichnis mit den jeweiligen wissenschaftlichen Namen sowie einer entsprechenden Handelsbezeichnung erstellen. In Deutschland wird dieses Verzeichnis von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht (s. weiterführende Links).
Wie Sie schreiben, ist der Begriff „Goldforelle“ die offizielle Handelsbezeichnung für die Spezies Oncorhynchus aguabonita, die zu den Lachsfischen gehört. Es ist daher nicht erlaubt einen Fisch „Goldforelle“ zu nennen, wenn es sich nicht um eine Goldforelle handelt. Dies gilt auch, wenn die wissenschaftliche Bezeichnung „Regenbogenforelle (Oncoryhnchus mykiss)“ korrekt ist.
Über diese Art der Kennzeichnung können Sie Ihre Lebensmittelüberwachung vor Ort informieren (Link s. weiterführende Links).
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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