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Alternativen zu kritischen Farbstoffen

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Alternativen zu kritischen Farbstoffen

Frage

In Ihrem Artikel zu Azofarbstoffen weisen Sie auf unbedenkliche Alternativen hin. Welche sind das und wie kann ich sie erkennen?

Antwort

Folgende in Lebensmitteln zugelassene Farbstoffe werden von den Verbraucherzentralen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendungsbedingungen als unbedenklich eingeschätzt:

 

E 101

Riboflavin, Vitamin B2

Gelber Farbstoff

E 131

Patentblau V

Blauer Farbstoff

E 133

Brillantblau FCF

Blauer Farbstoff

E 140

Chlorophylle und Chlorphylline

Grüne Farbstoffe

E 141

Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline

Grüne Farbstoffe

E 150A

Einfaches Zuckerkulör, Zuckerkulör

Brauner Farbstoff

E 150B

Sulfitlaugen-Zuckerkulör, Zuckerkulör

Brauner Farbstoff

E 153

Pflanzenkohle

Stoff aus Pflanzenasche

E 160B

Annatto, Bixinj, Norbixin, Carotinoid

Orange Farbstoffe

E 160C

Paprikaextrakt, Capsanthin, Capsorubin, Carotinoid

Orangeroter Farbstoff

E160D

Lycopin, Carotinoid

Roter Farbstoff

E 160E

Beta-apo-8‘-Carotinal (C30), Carotinoid

Orangeroter Farbstoff

E 161B

Lutein, Xanthophyll

Orangener Farbstoff

E 162

Beetenrot, Betanin

Roter Farbstoff

E 163

Anthocyane

Hellrosa bis dunkelblaue Farbstoff

E 170

Calciumcarbonat

Weißer Farbstoff

E 172

Eisenoxide, Eisenhydroxide

Gelbe, rote und schwarze Farbstoffe

Quelle: Liste „Was bedeuten die E-Nummern?“ der Verbraucherzentralen. 67. Auflage, 2015

 

Farbstoffe können in der Zutatenliste mit ihrer E-Nummer oder ihrer Bezeichnung aufgeführt werden. Die Gruppenbezeichnung muss immer vorangestellt werden, beispielsweise „Farbstoff E 160“ oder „Farbstoffe (Chlorophylle, Riboflavin)“.

Des Weiteren verwenden Hersteller ebenfalls unbedenkliche, färbende Lebensmittel, wie Kürbis, Karotte oder Spirulina. Teilweise weisen sie in der Zutatenliste auch auf die färbende Eigenschaft hin, zum Beispiel „färbender Schwarze Karotten-Saft“. Wir begrüßen diese Art der Kennzeichnung, dazu verpflichtet sind die Hersteller jedoch nicht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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