So haben Hersteller reagiert:

Zutatenkennzeichnung auf madebymums.de, Beispiel Annis Confit Kirsch-Balsamico

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Zutatenlisten enthalten nun auch die Zutaten des Gelierzuckers
Geändert

Bei Internetangeboten sollten Käufer vor einem Kauf die Möglichkeit haben, sich über die Zusammensetzung der Produkte in Form einer Zutatenliste zu informieren. Dabei ist es aus unserer Sicht selbstverständlich, dass die Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und vollständig aufgeführt sind.

Die Zutatenlisten sind bezüglich Gelierzucker mangelhaft bei den Produkten von Annis Made by Mums. Gelierzucker ist ein Mischprodukt und kein homogener Stoff. Je nach Hersteller werden neben Pektin, Sorbinsäure, Zitronensäure und manchmal sogar gehärtete Fette einem Gelierzucker beigemengt. Diese gehärteten Fette sind gelegentlich sogar tierischen Ursprungs. Ich achte sehr genau auf Zusatzstoffe, die kaufentscheidend für mich sind. Bei den Produkten mit Gelierzucker 1:1 kann ich nicht erkennen, aus welchen Zusatzstoffen der dort verwendete Gelierzucker besteht.
Frau D. aus Hamburg vom 28.07.2014

Darum geht’s:

Einzelne Angebote im Online-Shop madebymums.de enthalten Gelierzucker 1:1 wie Annis Confit Kirsch-Balsamico. Dieser besteht nicht nur aus Zucker sondern ist aus verschiedenen Zutaten zusammengesetzt, damit er gelieren oder auch die Schaumbildung verhindern kann. Da hier keine Zutaten für den Gelierzuckerzucker angegeben sind, sieht sich der Verbraucher getäuscht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) sind die Zutaten bei Fertigpackungen anzugeben. Besteht eine Zutat eines Lebensmittels aus mehreren Zutaten (zusammengesetzte Zutat), so gelten auch diese als Zutaten des Lebensmittels und müssen angegeben werden (§§ 3, 5 LMKV) .Einer zusammengesetzten Zutat muss die Aufzählung ihrer Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei ihrer Herstellung unmittelbar folgen (§ 6 LMKV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Zwar sind die rechtlichen Vorgaben für das Angebot von Lebensmitteln im Internet noch nicht so umfassend geregelt wie für den Verkauf von Lebensmitteln im regulären Handel. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten bei Online-Angeboten die Angaben ebenso korrekt und vollständig sein.

Fazit:

Dies bedeutet für die vorliegenden Seiten, es müssen alle Zutaten, auch die von zusammengesetzten Zutaten, aufgeführt sein.

Stellungnahme von ANNIS, Ahrensburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Produkte kommen gänzlich ohne jegliche Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe, künstliche Aromen, Farbstoffe oder Bindemittel aus. Im vorliegenden Fall wurde übersehen, den Gelierzucke 1:1 genau aufzuschlüsseln. Es ist der einzige Gelierzucker ohne Konservierungsstoffe. Die genaue Zusammensetzung wird umgehend auf der Homepage veröffentlicht.

Ergebnis

Die Made by Mums GbR hat die Angebote auf ihren Internetseiten ergänzt und gibt nun vollständig auch die Zutaten des verwendeten Gelierzuckers an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de