Das ärgert beim Einkauf:

XOX Snack Cheeseballs

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Aromastoffe und Würze verstärken immer Geruch und Geschmack!
getaeuscht

Der Anbieter wirbt auf dem Clean Label unter anderem mit: „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Auf der Zutatenliste werden jedoch zwei Aromastoffe und Würze aufgeführt. Aromastoffe und Würze zählen zwar rechtlich nicht zu den „geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen“. Da sie aber sowohl den Geruch als auch den Geschmack eines Lebensmittels beeinflussen, ist die Werbung missverständlich und sollte unterbleiben.

Es geht um die täuschende Deklaration der Cheese Balls der Firma XOX aus Hameln. Ich bemängele den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“, doch auf der Zutatenliste ist dann von Würze und Aroma zu lesen.
Verbraucher aus Pfronten von 26.08.2015

Darum geht’s:

Hersteller werben mit Clean Labels, dass bestimmte Stoffe, die bei Verbrauchern keinen guten Ruf haben, in ihrem Lebensmittel nicht enthalten sind. So auch der Hersteller XOX Gebäck GmbH, der für das Produkt Cheese Balls, einem Maissnack mit Käsegeschmack, mit der Abwesenheit von gleich vier Zutaten wirbt. Eines der vier Clean Labels lautet: „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Auf der Zutatenliste finden sich jedoch „natürliches Aroma“, „Aroma“ und Würze – Zutaten die den Geschmack eines Lebensmittels beeinflussen.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.

Die Aufgabe von Aromastoffen besteht darin, verarbeiteten Lebensmitteln Geruch und Geschmack zu geben. Aromastoffe zählen rechtlich nicht zu den geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen, obwohl sie eine ähnliche Wirkung haben.

„Würze“ wird durch Fermentation aus eiweißreichen Rohstoffen hergestellt. Sie enthält geschmacksverstärkende Inhaltsstoffe wie Glutamat, zählt aber lebensmittelrechtlich nicht zu den geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unsere Verbraucherforschung hat gezeigt, dass Verbrauchern der Unterschied zwischen geschmacksverstärkenden Zusatzstoffen und Aromen zu einem großen Anteil nicht bekannt ist. Bei einer Werbung, die auf das Fehlen von Geschmackverstärkern hinweist, erwarten sie gleichzeitig, dass keine Aromen vorhanden sind. Der Hersteller sollte die Werbung „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ von der Verpackung nehmen.

Fazit:

Werbung mit dem Clean Label „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ sollte unterbleiben, wenn das Lebensmittel Aroma und/oder geschmacksverstärkend wirkende Zutaten enthält.

Stellungnahme der XOX Gebäck GmbH, Hameln

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

In der Rezeptur der XOX Cheeseballs wird auf den Einsatz von Zusatzstoffen der Zusatzstoffklasse Geschmacksverstärker und auf Hefeextrakt verzichtet. Bei der Würze und dem Aroma handelt es sich um Zutaten, nicht jedoch um deklarationspflichtige Zusatzstoffe im Sinne der Zusatzstoffzulassungsverordnung. Weder Würze noch Aroma entsprechen der Zutat Hefeextrakt. Den Vorwurf der Täuschung sehen wir in dem Zusammenhang nicht gegeben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de