So haben Hersteller reagiert:

Werbung zu online-Angeboten auf shuyao.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Unzutreffende Werbung mit biologischer Herkunft entfernt
Geändert

Viele dieser Tees werden als biologisch bezeichnet. Leider gibt es weder auf der Verpackung der Produkte oder der online Seite selbst das bekannte Biosiegel.
Herr B. aus Rottenburg vom 20.03.2014

Zusammenfassung:
Tees, die im online-Shop des Anbieters mit einem Hinweis auf ökologischen Anbau angeboten sind und nach der Kennzeichnung auf der Verpackung dann aus herkömmlicher Landwirtschaft stammen, täuschen den Kunden eine falsche Qualität vor.
Die Angaben zu Angeboten in online-Shops müssen den Tatsachen entsprechen.

Darum geht’s:
Auf den Internetseiten der Shuyao GmbH werden zahlreiche Tees und diverses Zubehör zum Kauf angeboten. Verschiedene Eigenschaften wie Geschmack, Zubereitungshinweise und Herkunftsland sind bei jeder Teesorte in Tabellenform aufgeführt. Eine Spalte gibt außerdem an, ob der Tee „bio“ ist. Weitere Hinweise auf ökologischen Anbau finden sich auf den Seiten nicht. Die Verpackungen der Tees tragen keinen Hinweis auf ökologischen Anbau.

Das ist geregelt:
Nach der EU-Öko-Erzeugnisse-Verordnung müssen Erzeugnisse, die mit biologisch oder ökologisch oder den entsprechenden Kürzeln werben, bestimmte Vorgaben erfüllen. Unter anderem müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch erzeugt sein, um in der Verkehrsbezeichnung verwendet werden zu dürfen.

Gemäß dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es unter anderem verboten für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Herkunft des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Werbung für Lebensmittel mit Begriffen wie „bio“ oder „öko“ müssen stimmen. Derart beworbene Ware muss für Verbraucher an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar mit dem EU-Bio-Logo, der Nummer der Kontrollstelle und dem Hinweis auf EU- oder nicht EU-Landwirtschaft gekennzeichnet sein. Fehlen diese Kennzeichnungselemente erfüllt das Produkt nicht die Vorgabe der EU-Öko-Erzeugnisse-Verordnung.

Fazit:
Der Anbieter muss die Werbung mit ökologischer Herkunft seiner Tee-Angebote von seinem Internetauftritt entfernen oder Ware anbieten, die die rechtlichen Vorgaben erfüllt.

Stellungnahme der Shuyao GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:
Über 50 % der Zutaten und Blattqualitäten sind in Bio-Qualität. Es findet keine Weiterverarbeitung statt, sondern lediglich die Komposition unterschiedlicher Zutaten. Es sollte über die Bio-Qualität der Zutaten wahrheitsgemäß informiert werden, wenn sie denn vorliegt. Nach Kenntnisnahme der Beschwerde wurde die Zusatzinformation unverzüglich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop genommen.

Ergebnis

Die Shuyao GmbH hat ihren Internetauftritt bereinigt, die Deklaration der Tees mit „bio“ wurde entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de