Das ärgert beim Einkauf:

Werbung zu Angebot an Low Carb Produkten auf ironmaxx.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Low Carb“ in Werbung und als Bezeichnung für Lebensmittel in der EU kritisch
getaeuscht

„Low Carb“, übersetzt niedriger Kohlenhydratgehalt, ist als nährwertbezogene Angabe für die Werbung und Bezeichnung von Lebensmitteln in der EU nicht erlaubt. Ein niedriger Kohlenhydratgehalt ist unserer Ansicht nach nicht gleichbedeutend mit der erlaubten Aussage reduzierter oder verringerter Kohlenhydratgehalt. Der Anbieter sollte daher den Begriff „Low Carb“ in der Werbung und Bezeichnung für sein Produktangebot beseitigen.

Die Firma wirbt mit dem Hinweis 'Low carb'. Meinem Kenntnisstand zufolge ist diese nährwertbezogene Aussage nicht zugelassen.
Verbraucher aus Hamburg vom 23.12.2014

Darum geht’s:

Im Internetauftritt ironmaxx.de findet der User unter dem Reiter Produkte eine Beschreibung der Rubrik „Low Carb Produkte“, eine Beschreibung der Rubrik Diät/Low Carb Drinks sowie verschiedene sogenannte Low Carb Produkte wie Riegel und Drinks. Low Carb Produkte definiert der Anbieter als sehr kohlenhydratarm „Low Carb Produkte zeichnen sich, wie der Name schon sagt, dadurch aus, dass sie sehr kohlenhydratarm sind.“. Einzelne Produkte beinhalten den Begriff „Low Carb“ als Bestandteil des Produktnamens auf den Verpackungen, z. B. „Low Carb Eiweiss-Drink“ und „Zenith® 54 % Protein Low Carb Bar“. Bei der Werbung mit Low Carb in Produktnamen und Aussagen im Internetauftritt handelt es sich nach Ansicht des Verbrauchers um eine nicht zugelassene nährwertbezogene Angabe gemäß der EU-Health-Claims-Verordnung.

Das ist geregelt:

Die EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheits- und nährwertbezogene Angaben. Zu Kohlenhydraten sind keine speziellen nährwertbezogenen Angaben zugelassen.

Die Angabe „Reduzierter [Name des Nährstoffs]-Anteil“ ist zulässig, wenn die Reduzierung des Anteils mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmacht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Meinung nach wird mit der Aussage „low carb“ auf einen geringen und nicht auf einen geringeren Kohlenhydratgehalt hingewiesen, anderenfalls müsste es lower carb heißen. Auch der Anbieter definiert seine „Low Carb Produkte“ als sehr kohlenhydratarm und eben nicht als kohlenhydratärmer als Produkt xy.

Dieses Verständnis von „low carb“ ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt. Bezüglich eines Proteinmüslis kamen die Richter des OLG Hamburg am 24.04.2014 zu dem Schluss, dass die Angabe „Low carb“ im Hinblick auf die im Verfahren vorliegende Verpackung nicht zulässig ist und stellten fest, dass die Angaben "LowCarb" auf der Verpackung eines Proteinmüslis und "mit wenig Kohlenhydraten" in der Werbung für ein solches Produkt vom angesprochenen Verkehr dahin verstanden werden, dass lediglich ein geringer, nicht aber ein – gegenüber einem vergleichbaren Produkt – geringerer Kohlenhydratgehalt des Produkts versprochen wird. Nach Auffassung des Gerichts wurde daher mangels einer zugelassenen nährwertbezogene Angabe zu kohlenhydratarmen Produkten gegen Art. 8 der HCVO verstoßen. Zudem lehnte das Gericht auch eine markenmäßige Verwendung ab, wenn einer solchen Kennzeichnung keine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist, die der Verordnung entspricht.  

Fazit:

Die IronMaxx® Nutrition GmbH sollte den Begriff „Low Carb“ aus den Bezeichnungen ihrer Produkte und ihren Internetseiten entfernen.

Stellungnahme der IronMaxx® Nutrition GmbH, Hürth

Kurzfassung:

Produkte dürfen nach geltendem Recht mit der Bezeichnung „low carb“ oder gleichbedeutender Aussage beworben werden, sofern die Anforderung erfüllt ist, das der Nährwert um >30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert ist. Somit werden die IronMaxx® Produkte sowohl auf der Homepage als auch auf der Verpackung richtig gekennzeichnet. Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat das vom Verbraucher als Beispiel genannte Produkt, Low Carb Eiweiss-Drink, vom Markt genommen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de