Das ärgert beim Einkauf:

Werbung in Edeka Prospekten Sommer 2017

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Rezepte zum Produktangebot in Edeka-Werbeflyern werden nach „Traditioneller Chinesischer Medizin ausgewertet“ und enthalten gesundheitsbezogene Angaben
getaeuscht

Edeka bewirbt in den Angebotsprospekten der Kalenderwochen 25 bis 28 aus 2017 verschiedene Obst- und Gemüsearten – jeweils auf den Seiten mit Rezeptvorschlägen – mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Im selben Prospekt stehen diese Produkte gleichzeitig als Angebote zum Kauf. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher die beschriebenen gesundheitlichen Wirkungen für das Obst und Gemüse aus dem Rezeptteil mit den angebotenen Produkten in Verbindung bringen.

Der Hersteller sollte die gesundheitsbezogenen Angaben aus den Werbeflyern entfernen.

Unsinnige Aussagen zur Gesundheit: "Zuckermelone stärkt den Magen", "Paprika fördert die Fließeigenschaften des Blutes" usw. Getarnt als Bezug auf Traditionelle Chinesische Medizin.
Verbraucher aus Mulfingen vom 08.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Edeka ergänzt Werbeprospekte mit Rezeptvorschlägen. Gleichzeitig sind einige Zutaten der Rezepte im Angebot derselben Woche. Neben den Rezepten mit den benötigten Zutaten und der Beschreibung der Zubereitung gibt es eine Rubrik „Auswertung nach Traditioneller Chinesischer Medizin“. Diese Rubrik bewirbt einzelne Zutaten der jeweiligen Rezepte wie Himbeeren, Kirschen, Melonen mit gesundheitsfördernden Aussagen.

Beispiele hierfür sind:

  1. Prospekt der Kalenderwoche 25, S. 18: „Heidelbeeren sind blutbildend, verbessern die Fließeigenschaften der Blutes und harmonisieren das Magen-Darm-System. Himbeeren sind blutbildend, kräftigen Leber und Nieren, unterstützen deren Entgiftungsarbeit und fördern die Knochenbildung.“
    Passend dazu werden auf Seite 4 des Prospektes einen Beerenmix mit Himbeeren und Heidelbeeren zum Kauf angeboten.
  1. Prospekt der Kalenderwoche 26, S. 20: „Kirschen sind blutbildend und fördern den Neuaufbau der Haut."
    Passend dazu werden auf Seite 14 des Prospektes Kirschen zum Kauf angeboten.
  1. Prospekt der Kalenderwoche 27, S. 20: „Himbeeren sind blutbildend, stärken Leber und Nieren, unterstützen deren Entgiftungsarbeit und fördern die Knochenbildung.“
    Passend dazu werden auf Seite 14 des Prospektes Himbeeren zum Kauf angeboten.
  1. Prospekt der Kalenderwoche 28, S. 18: „Zuckermelone stärkt den Magen.“
    Passend dazu werden auf Seite 16 des Prospektes Melonen zum Kauf angeboten.

Bei jedem Rezept werden mindestens zwei Zutaten mit gesundheitsbezogenen Angaben ausgelobt. Das Rezept Melonen-Tomaten-Gazpacho ergänzt beispielsweise gesundheitliche Wirkungen für Zuckermelone, Paprika, Tomaten, Gurken und Basilikum. Weder für Heidelbeeren noch für Himbeeren, Kirschen und Zuckermelonen sind entsprechende Claims zugelassen.

Das ist geregelt:

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“. Die Verordnung gilt für Angaben in der Werbung und bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben sind in der Regel verboten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellen die Ausführungen im Werbeprospekt unter „Auswertung nach Traditioneller Chinesische Medizin“ eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener Werbeaussagen zu einzelnen Lebensmitteln dar, die Verbraucher mit dem aktuellen Produktangebot in Verbindungen bringen können. Für die Auslobungen existieren keine zugelassenen Health Claims entsprechend der Verordnung und in den meisten Fällen wurde auch kein Claim zur Prüfung eingereicht.

Fazit:

Der Hersteller sollte die gesundheitsbezogenen Angaben aus den Werbeflyern entfernen.

Stellungnahme der Edeka Handelsgesellschaft Südwest mbH, Offenburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Edeka informiert im Rahmen der Rezepte über die Zusammenhänge mit der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Dass gleichzeitig Produkte aus den Rezepten beworben werden, liegt an einer Konzentration auf saisonale Lebensmittel und somit paralleles Laufen von Produktwerbung und Aktualität der Rezepte.

Verbraucherbeschwerde Downloads

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de