Das ärgert beim Einkauf:

Werbeprospekt für „Dr. Hittich MagenFrei Direkt“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unseriöse Werbung mit Gesundheitsversprechen und der Angst vor Krebs
getaeuscht

In dem Werbeprospekt des Herstellers werden verschiedene Aussagen zum Produkt Dr. Hittich MagenFrei Direkt gemacht, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale weder zutreffen noch den Vorgaben der Health Claims-Verordnung entsprechen. Zudem schüren sie Ängste vor Krebs. Die in dem Prospekt verwendeten gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen sollten unterbleiben.

Ich bin selbst Helicobacter-Betroffene und das Bakterium hat sich bei mir nicht durch Magenschmerzen, Sodbrennen, Durchfall usw. bemerkbar gemacht. Feststellen lässt es sich nur durch eine Magenspiegelung und entnommene Proben der Darmschleimhaut. Das Bakterium kann nach ärztlicher Auskunft auch nur durch sogenannte Protonenpumpenhemmer und zwei unterschiedliche Antibiotika vernichtet werden, da es sich um ein sehr hartnäckiges Bakterium handelt. Im Prospekt steht, dass das "Monster" Krebs erzeugt, besonders Magen- und Darmkrebs und wahrscheinlich auch Prostatakrebs. Hier spielt man mit der Angst der Menschen und nur dieses Medikament kann, wenn man es sofort bestellt, davor schützen und alles ausheilen. Ich glaube nicht, dass das Harz "Mastix" (was durchaus positive Wirkung auf Magenbeschwerden haben mag) in der Lage ist, in "über 30 Tagen" den Helicobacter pylori und evtl. weitere vorhandene Bakterien/Pilze "verschwinden" zu lassen. Meiner Meinung nach werden hier Betroffene bewusst in die Irre geführt.
Verbraucherin aus Attendorn vom 10.11.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale

In dem Werbeprospekt des Herstellers werden verschiedene Aussagen zum Produkt Dr. Hittich MagenFrei Direkt gemacht, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale weder zutreffen noch den Vorgaben der Health Claims-Verordnung entsprechen.

Darum geht’s:

In dem Werbeprospekt zu "Dr. Hittich MagenFrei Direkt" finden sich zahlreiche Gesundheitsversprechungen und Behauptungen, die sich an Menschen mit einer Infektion durch Helicobacter pylori (H. Pylori) richten. Es handelt sich beispielsweise um Aussagen wie:

  • ... nehmen Sie Ihr Sodbrennen. Ihre Magenschmerzen ... Ihr saures Aufstoßen … Ihre Blähungen … Ihre Durchfälle sehr ernst. Denn diese Beschwerden bedeuten, dass Ihr Magen und Ihr Darm Nährstoffe nicht mehr richtig aufnehmen können. Es fehlen Ihnen dafür wichtige Bakterien und Enzyme.“
  • „Es entstehen … Zuckerkrankheit, Arthrose, Demenz und Alzheimer, Herzinfarkt und Lungenembolie, Sehschwäche“
  • “Stellt Ihr Arzt den Monster-Gestank fest, dann verschreibt er Ihnen eine Antibiotikum-Therapie. Aber so richtig hilft die nicht … Denn einer freut sich schon über das viele Antibiotikum: Der Darmpilz Candida albicans“
  • „Helicobacter pylori und Candida albicans … fressen große Flächen in Ihrem rund 5 Meter langen (32 Quadratmeter großen) Darm kahl.“
  • “Ihr ganzer Körper wird immer schlechter ernährt und wird immer schwächer.“
  • „Dr. Hittich MagenFreiDirekt … unterstützt die Herz-Kreislauf-Funktion, sagt zu hohen Glucose-Spiegeln den Kampf an, bekommt Ihr Cholesterin in den Griff, ist Ihr persönlicher Schutzschild gegen Arteriosklerose, wirkt zu hohen Blutfett-Spiegeln entgegen, tötet Krebszellen und bremst Krebswachstum aus, stimuliert die männliche Sexualität, schützt ihre Leber, …“

Es werden in dem Prospekt weder Studien genannt, die die behaupteten Auswirkungen einer Infektion mit H. pylori, noch die versprochenen Wirkungen des Produktes belegen. Ebenso wenig gibt es für die Wirksubstanz des Präparates, MastiMed® Ultra-Mastix, nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zugelassene gesundheitsbezogene Claims.

Nach Ansicht der Verbraucherin wird mit der Angst vor Krebs als Folge einer Infektion mit H. pylori geworben, das Produkt als alleinig wirksame Hilfe dargestellt und damit Betroffene bewusst in die Irre geführt.

Das ist geregelt:

Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4a (2) verbietet aggressive geschäftliche Handlungen. Dazu gehört auch die bewusste Ausnutzung von Umständen von solcher Schwere, dass sie das Urteilsvermögen der Verbraucher beeinträchtigen. Zu berücksichtigen sind dabei nach dem Gesetz auch die geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, das Alter, die Leichtgläubigkeit aber auch die Angst und die Zwangslage von Verbrauchern.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken“ und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen“ oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein. Nach der HCVO gibt es für Mastix keine zugelassenen Claims.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens stellt die Werbung eine Aneinanderreihung wissenschaftlich nicht belegter und nicht zugelassener Werbeaussagen zur Wirksamkeit eines Mastixpräparates dar. Die Verbraucherin sieht sich daher unserer Ansicht nach zu Recht über die Wirkungen dieses diätetischen Lebensmittels getäuscht.

Fazit:

Die krankheits- und gesundheitsbezogenen Aussagen und Behauptungen über die Wirkungsweise für das Produkt Dr. Hittich MagenFreiDirekt sind in dieser Form nicht zugelassen und nach Ansicht der Verbraucherzentrale unzulässig. Die Werbung sollte daher unterbleiben.

Stellungnahme der GP Health Products N.V., Kerkrade

Kurzfassung:

In Verbindung mit einer umfassenden Verbraucheraufklärung haben wir die von Ihnen erwähnten Aussagen gemacht, die im Übrigen auf zahlreichen Studien beruhen und zusätzlich durch Dankschreiben und Erfahrungsberichte von Verwendern bestätigt werden. Die Langversion verweist auf eine Studienauswahl zu MagenFreiDirekt, welche die Aussagen belegen.

Verbraucherbeschwerde Downloads

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de