Das ärgert beim Einkauf:

Vital Zunge Allgäuer Butter, 20 g

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Bezeichnung Butter nur für Milchfett mit Fettgehalt zwischen 80-90 % vorgesehen
getaeuscht

Der Produktname „Allgäuer Butter“ weist unmissverständlich auf Butter hin. Für Butter ist ein Fettgehalt zwischen 80-90 % vorgeschrieben. Das in der Portionspackung abgefüllte Milchstreichfett besteht nur zu 70 % aus Fett und darf daher unserer Ansicht nach nicht den Produktnamen Butter tragen.

Butter ist Butter und „Allgäuer Butter“ ist für mich eine besondere Qualität!
Butter hat nichts mit 70 % Milchstreichfett zu tun.
Verbraucherin aus Kempten vom 17.10.2014

Darum geht’s:

Der Produktname preist den Inhalt der Portionspackung als Allgäuer Butter an. Die sehr klein und dünn geschriebene Verkehrsbeschreibung lautet hingegen „Milchstreichfett mit 70 % Fett“.

Das ist geregelt:

In der VO (EU) 1308/2013 über eine GMO für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist die Zusammensetzung verschiedener Milchstreichfette definiert. Butter ist danach ein „Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 %, einem Höchstgehalt an Wasser von 16 % sowie einem Höchstgehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von 2 %. Ein Milchstreichfett mit X % Fett hingegen ist Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von weniger als 39 %, mehr als 41 % und weniger als 60 % oder von mehr als 62 % und weniger als 80 %.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie bei jedem Lebensmittel sollte der tatsächliche Inhalt mit dem angepriesenen übereinstimmen. Dies ist für Lebensmittel in Fertigpackungen, die an Verbraucher abgegeben werden, gesetzlich so vorgeschrieben. Daher trifft es unsere Ansicht nach auch auf die vorliegende Portionspackung Butter zu.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und das Produkt so bezeichnen, dass Missverständnisse über den Inhalt ausgeschlossen sind.

Stellungnahme der Allgäu Milch Käse eG, Kimratshofen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Butter ist eine Portionspackung, die ausschließlich an die Kliniken des Landkreises Oberallgäu und die Menü-Service-Allgäu GmbH geliefert wird. Diese Butter ist nicht über den Lebensmitteleinzelhandel zu erhalten. Sowohl die Bezeichnung, als auch die Rezeptur wurden in Absprache mit beiden Kunden erstellt. Da diese Butter nicht in den Vertrieb des Lebensmitteleinzelhandels geht, sehen wir hier kein Täuschungspotenzial.


 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de