Das ärgert beim Einkauf:

Vielanker Fassbrause, Sorte Blaubeer

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Farbstoff E 151 passt nicht zu „naturbelassenem Produkt“
getaeuscht

Das Vielanker Brauhaus wirbt mit „[…] naturbelassene Produkte aus der Region. Für alle, die pure Qualität und meisterliche Verarbeitung schätzen.“ Nach Auffassung der Verbraucherzentrale widerspricht die Verwendung von Zusatzstoffen jedoch der Werbung für „naturbelassene Produkte“.
Außerdem wird in der Zutatenliste „natürliches Aroma“ aufgeführt; dies muss jedoch nicht bedeuten, dass das Aroma aus den abgebildeten Blaubeeren stammt.
Der Anbieter sollte die Werbung für „naturbelassene Produkte“ entfernen oder analog zur Werbung nur naturbelassene Zutaten im Lebensmittel einsetzen.

Werbespruch: "Das Vielanker Brauhaus steht für naturbelassene Produkte aus der Region." Irritierend: Einsatz von E 151 in einem naturbelassenen Produkt. Damit ist es mitnichten "naturbelassen".
Verbraucherin aus Buchholz vom 05.07.2015

Darum geht’s:

Der Anbieter bewirbt das Erfrischungsgetränk Vielanker Fassbrause, Sorte Blaubeer, als „naturbelassenes Produkt aus der Region“. Auf dem Etikett sind Blaubeeren abgebildet, die als Sorte genannt werden. Neben färbenden Lebensmitteln wie Schwarzwurzel-Hibiskuskonzentrat enthält das Produkt den Farbstoff E 151. Für den Verbraucher ist das Produkt damit nicht mehr naturbelassen.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt für Werbung als auch für die Aufmachung von Lebensmitteln.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „naturbelassen“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei der Werbung mit „naturbelassen“ oder „natürlich“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen, allenfalls mechanisch bearbeitet sind wie Mehl aus dem ganzen Getreidekorn. Zusatzstoffe sind Substanzen, die entweder chemisch gewonnen oder aus Lebensmitteln isoliert werden können. In jedem Fall kommen sie in der Natur so nicht vor. Der in diesem Produkt eingesetzte Farbstoff „E 151“ wird synthetisch hergestellt. Die alternative Bezeichnung lautet „Brillantschwarz BN“.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung „naturbelassen“ verzichten oder für das Getränk nur naturbelassene Zutaten einsetzen.

Stellungnahme der Vielanker Brauhaus GmbH & Co.KG, Vielank

Kurzfassung:

Gern nehmen wir Stellung zu der vorliegenden Verbraucherbeschwerde. Verständlicherweise liegt es uns fern, unsere Kunden zu täuschen, deshalb haben wir vollstes Verständnis für diese Vorgehensweise. Momentan wir die Fassbrause Blaubeere in den Grundzutaten umgestellt. Der passende Rohstoff ist auch gefunden worden und momentan in der Herstellung der Rohstoffzutat. Die Umstellung wird voraussichtlich im November 2015 erfolgt sein.

Ergebnis

Der Anbieter hat eine Umstellung der Grundzutaten für November 2015 angekündigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de