Das ärgert beim Einkauf:

VICI Meeres Snacks + Kräuterdip

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ bezieht sich nur auf die Surimi-Snacks und nicht auf das Gesamtprodukt
getaeuscht

Wird eine Zutat auf der Vorderseite in unmittelbarer Nähe zur Produktbezeichnung ausgelobt, muss ihr Anteil am Produkt aus der Zutatenliste zweifelsfrei erkennbar sein. Die Werbung „ohne Konservierungsstoffe“ sollte unterbleiben, wenn ein Bestandteil der Verpackung Konservierungsstoffe enthält.

Auf der Vorderseite befindet sich die Angabe "Ohne Konservierungsstoffe" und in der Zutatenliste sind Konservierungsstoffe eindeutig gekennzeichnet als "Konservierungsstoffe E 202 und E 211".
Verbraucherin aus Großenlüder vom 27.01.2016

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf der Verpackungsvorderseite mit dem Hinweis „Surimi-Snacks OHNE Konservierungsstoffe“. Tatsächlich tauchen in der Zutatenliste des Kräuterdips jedoch die Konservierungsstoffe E 202 und E 211 auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verwendung der Konservierungsstoffe E 202 und E 211 im Kräuterdip kann widersprüchlich zur Werbung „Surimi-Snacks OHNE Konservierungsstoffe“ aufgefasst werden. Verbraucher könnten diese Werbung als Hinweis für den gesamten Inhalt der Verpackung verstehen.

Fazit:

Der Hinweis „ohne Konservierungsstoffe“ sollte unterbleiben, wenn der Inhalt der Verpackung Konservierungsstoffe enthält oder es muss in unmittelbarer Nähe zu diesem Hinweis deutlich stehen, dass der Kräuterdip Konservierungsstoffe enthält.

Stellungnahme der VG Handel GmbH, Köln

Wir bieten VICI Meeres Snacks an. Dies ist der Oberbegriff für unsere unterschiedlichen Snacks. In diesem Fall handelt es sich um Surimi Stäbchen und einen Käuterdip dazu. Wie Sie auf dem beigefügten Layout ersehen können, wird eindeutig damit geworben, dass die Surmis ohne Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker sind. Dazu bekommt der Kunde (mit einem + gekennzeichnet) einen Dip. Dieser beinhaltet Konservierungsstoffe. Es wird auf der Verpackung nicht darauf hingewiesen, dass dem nicht so ist. Auch in der Zutatenliste wird extra zwischen den Surimis und dem Kräuterdip unterschieden. In den Zutaten der Surimis sind keine Konservierungsstoffe enthalten. In dem Dip jedoch schon. Der Unterschied ist in dieser Beschreibung genau zu erkennen. Des Weiteren ist der Kräuterdip extra verpackt und somit ein Produkt für sich alleine.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de