So haben Hersteller reagiert:

Veggie Crunch BBQ Edamame

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Zutatenliste korrigiert: Asiatischer Snack Edamame stammt von Sojabohnen nicht von grünen Bohnen
Geändert

Edamame, ein asiatischer Snack aus unreifen Sojabohnen steht als Produktname auf der Schauseite. In der Zutatenliste tauchen statt Sojabohnen jedoch grüne Bohnen auf. Der Anbieter sollte nur Zutaten bewerben, die auch im Produkt stecken.

Der Name BBQ Edamame suggeriert Edamame in dem Produkt. Auf der Inhaltsliste stehen lediglich grüne Bohnen.
Verbraucherin aus Detmold vom 07.02.2016

Darum geht’s:

Das Produkt trägt den Produktnamen Edamame. Die Abbildung auf der Schauseite zeigt geröstete „Sojabohnen“ ohne Schoten und eine paar frische grüne Schoten. Dem Verbraucher sind Edamame als unreife Sojabohnen bekannt. In der Zutatenliste stehen statt Edamame oder Sojabohnen jedoch ausschließlich grüne Bohnen, wodurch sich die Verbraucherin getäuscht sieht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der japanische Begriff Edamame soll so viel wie “Bohnen am Zweig” heißen und bezeichnet unreif geerntete Sojabohnen. In Deutschland sind Edamame ganzjährig mit oder ohne Schote tiefgefroren im Asialaden erhältlich. Aus ihnen wird unter anderem ein Snack zum Knabbern zubereitet, ähnlich wie Erdnüssen.
Sojabohnen, Glycine max. (L.) Merr., gehören botanisch zur Gattung Glycine. Grüne Bohnen, Phaseolus vulgaris, hingegen zählen zur Gattung Phaseolus. Sie sind Verbrauchern aus Handel und Gastronomie auch als Prinzessbohnen, Delikatessbohnen oder Keniabohnen bekannt.
Wenn in der Zutatenliste andere Hauptzutaten auftauchen als über den Produktnamen versprochen werden, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern oder tatsächlich unreife Sojabohnen für den Snack verwenden.

Stellungnahme der New General Food Deutschland GmbH, Kaarst

In der Tat handelt es sich hier um einen Druckfehler auf der Verpackung, der auch umgehend korrigiert wurde. Auf der neuen Verpackung ist der Begriff Sojabohne auch korrekt abgedruckt. Die neuen Verpackungen werden ab etwa 20.4.2016 im Handel erscheinen und die "alten" austauschen.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Kennzeichnung der Verpackung umgehend korrigiert. In der Zutatenliste stehen nun „Getrocknete Edamame-Bohnen (Sojabohnen)“ anstelle von Grünen Bohnen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de