So haben Hersteller reagiert:

Teekanne Sweeteas, Beispiel Teekanne Strawberry Cheesecake

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Aus „ganz ohne Kalorien“ wird „ohne Kalorien“
Geändert

Häufig ist mir aufgefallen, dass viele Teehersteller auf Ihren Verpackungen oder Ihrer Webseite die Kalorien für Ihre Teeprodukte nicht oder nur unvollständig angeben, bei losem Tees fast nie die kcal/100g des Trockenproduktes etc. Teekanne bewirbt seine Sweeteas jedoch explizit mit Kalorienfreiheit ("ganz ohne Kalorien"). Dies ist jedoch nicht richtig, eine Falschaussage. Mit 2 kcal/100 ml, also ca. 5 kcal/Tasse hat solch ein Tee, wie anderer Früchtetee, wenige Kalorien. Und im Vergleich zu einem Stück Käsekuchen etc., worauf Teekanne hinzielt, natürlich deutlich weniger (im Vergleich zu zuckrigen Softdrinks mag dies auch zutreffen, im Vergleich zu zahlreichen anderen Getränken allerdings deutlich mehr, z. B. Pepsi light lemon 0,2 kcal/100 ml, Cola Zero 0,2 kcal/100 ml, Wasser 0 kcal/100 ml etc.). Wie bereits erwähnt ist dies in meinen Augen eine Falschaussage. […] Teekanne sollte seine Tees mit "kalorienarm" oder einer "kalorienarmen Alternative zu einem Stück Kuchen" usw. bewerben, aber nicht mit der falschen Kalorienfreiheit!
Verbraucherin aus Riegelsberg vom 10.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Der mehrfach aufgeführte Hinweis „ganz ohne Kalorien“ auf einem Früchtetee kann Verbraucher zur Annahme verleiten, dass dieser Früchtetee gänzlich kalorienfrei sei. Die Aufschrift „ganz ohne Kalorien“ vermittelt ein besonderes Merkmal gegenüber anderen Früchte- und Kräutertees, obwohl diese alle ähnlich geringe Nährstoffmengen enthalten. Der Hersteller sollte nicht mit „absoluter Kalorienfreiheit“ werben, wenn dies nicht zutrifft.

Darum geht’s:

Der Früchtetee „Strawberry Cheesecake“ von Teekanne wirbt auf der Schauseite der Verpackung mit dem gut sichtbaren und farblich hervorgehobenen Hinweis „einmalig süß - ganz ohne Kalorien“. Auf der Packungsrückseite steht ein Fließtext mit der Überschrift „Deine kleine Auszeit ganz ohne Kalorien“. Dieser Text endet mit den Worten „Unser verlockender TEEKANNE Strawberry Cheesecake ist ganz ohne Kalorien.“ Der Hersteller führt in der Nährwerttabelle auf, dass 100 Milliliter Tee (bei einer Zubereitung eines Beutels mit 200 Milliliter Wasser) 2 Kilokalorien in Form von 0,3 Gramm Kohlenhydraten und 0,2 Gramm Eiweiß enthalten. Diese Kalorien stammen aus den Zutaten Äpfel, Hibiskus, Hagebutten, Steviablätter und Erdbeeren. Der Früchtetee ist somit nicht wie beworben „ganz ohne Kalorien“.

Das ist geregelt:

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) legt fest, welche nährwertbezogenen Angaben unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen. Mit „energiefrei“ sowie Angaben, die für den Verbraucher voraussichtliche dieselbe Bedeutung haben, darf der Hersteller nur werben, wenn das Lebensmittel nicht mehr als 4 Kilokalorien bzw. 17 Kilojoule pro 100 Milliliter enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kräuter- und Früchtetees liefern praktisch keine oder sehr wenige Kalorien. Nur kleinste Nährstoffmengen gehen aus den Pflanzenbestandteilen in das Teewasser über, woraus sich lediglich ein Kaloriengehalt von ein bis zwei Kilokalorien pro 100 Milliliter zubereitetem Tee ergibt. Da auch vergleichbare Früchte- und Kräutertees im Sinne der Rechtsvorgaben „kalorienfrei“ sind, passt aus unserer Sicht die Werbung „ganz ohne Kalorien“ nur, wenn sie tatsächlich null Kalorien“ bedeutet.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Produkt nur dann mit „ganz ohne Kalorien“ kennzeichnen, wenn in der Nährwerttabelle tatsächlich null Kalorien“ steht. 

Stellungnahme der Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Kurzfassung:

Die Angabe „ganz ohne Kalorien“ entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist daher nicht zur Täuschung geeignet. Der Gesetzgeber selbst hat Angaben wie „energiefrei“ oder „ohne Kalorien“ für zutreffend erklärt, wenn das Lebensmittel nicht mehr als 4 kcal bzw. 17 kJ pro 100 ml enthält. Unsere Sweeteas enthalten 2 kcal bzw. 8 kJ/100 ml. Somit ist die Angabe „ganz ohne Kalorien“ rechtlich zulässig.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks im Mai 2017 haben wir eine Änderung der Kennzeichnung festgestellt. Der Anbieter hat das Wort „ganz“ entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de