Das ärgert beim Einkauf:

Schogetten Batida de Côco

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Beworbener „Batida de Côco“ ist nicht enthalten, sondern Rum
getaeuscht

Ich habe eine Packung "Schogetten" der Sorte "Batida de Côco" gekauft und musste zuhause feststellen, dass bei den Zutaten lediglich "Rum" enthalten ist, aber keinerlei Original Batida de Côco (der meines Wissens kein reiner Rum ist). Vorn ist eindeutig eine Flasche des Getränks abgebildet, hinten auf der Verpackung steht weiterhin "Edel-Alpenvollmilchschokolade mit Rum-Trüffelfüllung (34 %)" Ich empfinde das als bewusste Irreführung für den Verbraucher.
Verbraucherin aus Halle vom 07.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die Abbildung einer Flasche „Mangaroca Batida de Côco“ und einem Glas mit diesem Getränkelabel auf der Schauseite der Verpackung sowie der Produktname weisen auf den Likör „Batida de Côco“ als Zutat hin. Der Anbieter sollte auf die Darstellung verzichten, wenn die Schokolade lediglich eine „Rum-Trüffelfüllung mit Kokosgeschmack“ enthält.

Darum geht’s:

Die Vorderseite der Verpackung zeigt neben Schokoladen- und Kokosnussstücken mit Meeresinsel als Hintergrund auch in Großaufnahme das Etikett der originalen Getränkeflasche „Mangaroca Batida de Côco“ und ein gefülltes Glas mit Aufdruck dieses Getränkelabels. Der Produktname lautet „Schogetten Batida de Côco“.

Die Bezeichnung „Edel-Alpenmilchschokolade mit Rum-Trüffelfüllung (34 %) mit Kokosgeschmack“ steht auf der Rückseite. Von „Batida de Côco“ ist dort nicht mehr die Rede. Auch in der Zutatenliste ist der Likör nicht mehr zu finden, sondern lediglich Rum.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname und die Abbildung der originalen Getränkeflasche auf der Vorderseite können nach unserer Auffassung Verbraucher davon ausgehen, dass im Produkt tatsächlich „Batida de Côco“ enthalten ist. Tatsächlich zeigt die Bezeichnung auf der Rückseite, dass nur Rum enthalten ist. Entsprechend ist auch nur Rum als Zutat vorhanden.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Darstellung verzichten, wenn die Schokolade lediglich eine „Rum-Trüffelfüllung mit Kokosgeschmack“ enthält.

Stellungnahme der Ludwig Schokolade GmbH & Co. KG, Saarlouis

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 07.08.2017 ist bisher keine Antwort erfolgt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de