Das ärgert beim Einkauf:

Saldoro Urmeer Salz

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Salinensalz in meeresblauer Verpackung mit Segelschiffen und einer Meereswelle aus Salzkristallen
getaeuscht

Die Aufmachung der Schauseite – Produktname und Abbildungen – sollte keinen falschen Eindruck über die Art des Salzes vermitteln und nicht im Widerspruch zur klein gedruckten Bezeichnung stehen.

Ich kaufte einen Salzstreuer mit der großen Aufschrift „URMEERSALZ“ in dem Glauben, es sei Meersalz enthalten. Bei dem Wort „Urmeersalz“ dachte ich, es handele sich um ein besonders wenig gereinigtes, aromatisches Meersalz (vergleichbar mit Rohrohzucker, „Ursüße“). Das Salz kostete übrigens stolze EUR 1,99 für 300 g Salz. Nach dem Salzen mehrerer Gerichte war mir klar: das konnte kein Meersalz sein, es schmeckte völlig anders und in meinen Augen fad. Erst im Kleingedruckten entdeckte ich, dass es sich um gewöhnliches Salinensalz handelt. Die Aufmachung der Packung mit Segelschiffen, einer Meereswelle aus Salzkristallen und der Farbgebung in meeresblau-weiß sowie der großen Aufschrift Urmeersalz weckt in meinen Augen die deutliche Erwartung, hier handele es sich um Meersalz.
Ein Atlantik-Meersalz kostet übrigens lediglich EUR 1,19 pro 500 g, wie ich bei einem späteren Besuch in diesem Supermarkt feststellte. – Ich empfinde die Aufmachung des Produkts als täuschend – was sagen Sie?
Verbraucherin aus Neustadt vom 12.6.2015

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Produktes steht in großer Schrift der Name „Urmeersalz“. In einem Siegel darüber ist ein Segelschiff abgebildet. Eine weitere Abbildung zeigt Salz in Form einer Welle gestreut. In kleiner Schrift befindet sich unterhalb des Produktnamens der Erklärungstext: „Reines, unraffiniertes Steinsalz aus den natürlichen Salzvorkommen des urzeitlichen Zechsteinmeeres“.

Das ist geregelt:

Die Bezeichnung von Speisesalz ist rechtlich nicht geregelt. Auch Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs gibt es zu Salz nicht. In solchen Fällen sieht die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) als Bezeichnung die „verkehrsübliche“ Bezeichnung“ vor. Als verkehrsüblich ist die Unterscheidung von Speisesalz in Siedesalz, Steinsalz und Meersalz anzusehen. Der Name eines Lebensmittels ist grundsätzlich frei wählbar. Nach der LMIV, dürfen Informationen über Lebensmittel aber nicht in die Irre führen. Das gilt sowohl für die Kennzeichnung als auch für die Aufmachung des Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Salzpackung kann bei Verbrauchern durch den Namen „Urmeersalz“ in Verbindung mit den Abbildungen von Schiff und „Salz-Welle“ den Anschein erwecken, dass es sich um ein Meersalz handelt. Die Bezeichnung „Steinsalz“ ist im Vergleich zum Namen „Urmeersalz“ sehr klein gedruckt und von beschreibendem Text umgeben, so dass sie unserer Auffassung nach im Vergleich deutlich schlechter wahrzunehmen ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen „Urmeersalz“ und die Abbildungen ändern. Die Bezeichnung „Steinsalz“ gehört klar erkennbar und deutlich lesbar auf die Schauseite.

Stellungnahme der esco – european salt company GmbH & Co. KG, Hannover

Kurzfassung:

Auf der Front steht groß „Urmeer“, nicht „UrMeer“, direkt darunter „Reines, unraffiniertes Steinsalz aus den natürlichen Salzvorkommen des urzeitlichen Zechsteinmeeres“ und die aus dem Urmeer stammenden Ammoniten. Auf dem Streuer wird die Entstehung des Salzes detailliert beschrieben und ebenfalls „Steinsalz“ deklariert. Die Salzwelle auf der Front bezieht sich auf das Urmeer. Das Logo zeigt eine Hansekogge, in der das Salz als wichtiges Fernhandelsgut transportiert wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de