Das ärgert beim Einkauf:

Rossmann bleib gesund Studentenfutter Mini

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Sauerkirschen entpuppen sich hauptsächlich als Cranberrys
getaeuscht

Vorne sind als Obst nur Kirschen abgebildet. Zusätzlich gibt es den Hinweis „ohne Rosinen“. So könnte man meinen, dass als Früchte nur Kirschen enthalten sind. Tatsächlich sind aber viermal so viel Cranberrys im Vergleich zu Kirschen drin.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 16.03.2015

Zusammenfassung:
Die eingesetzten Trockenfrüchte werden durch die Aufmachung der Schauseite nicht deutlich. Verbraucher können unserer Ansicht nach nicht mit Cranberrys rechnen. Dies sollte der Anbieter deutlicher gestalten und nicht die Erwartung wecken, ausschließlich Sauerkirschen zu bekommen.
Außerdem sollte die Mengenkennzeichnung vollständig sein.

Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Tüte sind gut erkennbar eine Schale mit einer Nuss-Trockenfruchtmischung aus Walnusskernen, Cashewkernen, Erdnüssen, Mandeln und dunkelroten Trockenfrüchten sowie daneben ein paar frische große Kirschen und Walnüsse abgebildet. Rot unterlegt steht direkt bei der Abbildung „ohne Rosinen“.
Die Bezeichnung auf der Rückseite macht deutlich, dass ein Großteil der roten Trockenfrüchte zu 30 % Cranberrys sind. Sauerkirschen stecken mit 8 % und Walnüsse mit 6 % in der Mischung. Die enthaltenen Mengen der Cashewkerne, Erdnüsse und Mandeln stehen nicht auf der Packung.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7, dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften oder die Menge des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Gemäß Artikel 22 LMIV ist die Angabe der Menge einer bei der Herstellung oder  Zubereitung verwendeten Zutat oder Zutatenklasse unter anderem erforderlich, wenn diese durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung der Schauseite legt Verbrauchern unserer Meinung nach nahe, dass die roten Trockenfrüchte Kirschen sind. Es fehlt dort jeglicher Hinweis auf andere Früchte. Daher haben interessierte Kunden auch keinen Anlass, die Zutatenliste auf der Rückseite vor dem Kauf zu kontrollieren. Die tatsächlich fast viermal so hohe Cranberrymenge in der Mischung dürften sie nicht erwarten.

Irritierend ist außerdem die beliebig erscheinende Auswahl des Anbieters, für welche Zutaten er die Menge kennzeichnet. Die Rechtsvorschriften sind hier ganz klar: sie schreiben die Mengenangabe für alle abgebildeten und genannten Lebensmittel vor. Also müsste der Verbraucher hier für Cranberrys, Sauerkirschen, Walnüsse, Erdnüsse, Cashewkerne und Mandeln die enthaltene Menge auf der Packung finden.

Tatsächlich wird jedoch die Menge der Erdnüsse, Cashewkerne und Mandeln nicht angegeben.

Fazit:
Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite so gestalten, dass die wesentlichen Zutaten beim Kauf deutlich sind, z. B. das Produkt als „Studentenfutter mit Cranberrys und Sauerkirschen“ bezeichnen.
Die Mengenkennzeichnung muss für alle hervorgehobenen Zutaten auf der Verpackung stehen.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:
Bei dem bleib gesund Studentenfutter Mini gibt es zwei Sorten. Zur besseren Unterscheidung werden auf der Vorderseite die jeweils charakteristischen Zutaten dargestellt. Die gesonderte Darstellung der Walnüsse und Kirschen dient hier somit zur schnellen Differenzierung, um welche der beiden Sorten es sich handelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de