So haben Hersteller reagiert:

REWE Beste Wahl Joghurt mild Kirsche 3,5 % Fett

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Jetzt eindeutig: Der Joghurt enthält 19 % Kirschzubereitung und 12 % Frucht
Geändert

Für die in Wort und Bild hervorgehobenen Kirschen fehlt die Mengenangabe in der Zutatenliste. In der Bezeichnung genannte und auch abgebildete Zutaten sollten sowohl mengenmäßig beziffert sein als auch eine wahrnehmbare Menge im Produkt ausmachen. Zusätzlich sollte die Menge einer besonders hervorgehobenen Zutat auch auf der Schauseite des Produktes deutlich angegeben werden. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein auszuschließen.

Beim Kauf von Fruchtjoghurt ist der Fruchtanteil ein entscheidendes Kaufkriterium für mich. Die Formulierung "mit 18 % Kirschzubereitung" in fetter Schreibweise suggeriert mir 18 % Fruchtanteil.
Erst nach dem Kauf, bei näherem Hinsehen, wurde mir klar, dass es sich bei der Prozentangabe um Kirsch-"zubereitung" handelt.
Auf meine schriftlichen Fragen an die Firma REWE, wie hoch der natürliche Fruchtanteil sei und woraus das natürliche Aroma bestehe, erhielt ich zur Antwort „Genaue prozentuale Anteile der Fruchtzubereitung unterliegen dem Rezepturgeheimnis.“
Ich fühle mich durch die Darstellung auf dem Produkt bezüglich des prozentualen Fruchtgehaltes getäuscht. Die Antwort der von REWE ist in keiner Weise aufklärend und substanziell! Ich frage mich nun: Wurde die Auszeichnungspflicht auf dem Produkt erfüllt? und Muss ich den Umkehrschluss ziehen, dass der Fruchtanteil so gering ist, dass dieser nicht gesondert aufzuführen ist?
Verbraucher aus Bonn vom 04.02.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Auf dem Joghurtbecher sind zahlreiche Kirschen abgebildet und die Sortenbezeichnung lautet „Kirsche“. Die Bezeichnung gibt 18 Prozent Kirschzubereitung an. Die Zutatenliste nennt die 11 Zutaten der Kirschzubereitung. Kirschen stehen an zweiter Stelle ohne eine Mengenangabe. Der Verbraucher erwartet aufgrund der Aufmachung des Produktes eine wesentliche Menge Kirschen im Joghurt und die Angabe der vorhandenen Menge in der Zutatenliste.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Ausnahmen bestehen für geringe Mengen zur Geschmacksgebung. Was unter einer geringen Menge zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis wird unter einer geringen Menge oftmals ein Anteil von 2-3 Prozent verstanden.
Zudem gilt nach der VO grundsätzlich, dass die Kennzeichnung unter anderem hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen darf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Kirsch-Joghurt, bei dem Kirschen sowohl durch Worte als auch durch Bilder beworben werden, sind diese Früchte unserer Ansicht nach eine wesentliche Zutat neben dem Joghurt. Sie sind entscheidend für die Qualität des Produktes und den Vergleich mit Kirsch-Joghurts anderer Anbieter. Aus einer Zubereitung mit 11 Zutaten kann der Verbraucher die Menge der Kirschen allenfalls aus der Position abschätzen, an der die Kirschen genannt werden. Die Frage des Verbrauchers, ob der Anbieter die Menge nicht deklariert, da sie so gering ist, dass sie nicht deklariert werden muss, ist unseres Erachtens berechtigt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Menge der Kirschen im Produkt angeben und dies nicht nur in der Zutatenliste, sondern auch bereits auf der Schauseite in der Nähe der Produktbezeichnung.

Stellungnahme der REWE Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 26.02.2013 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks im Oktober 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Zusätzlich zur Angabe  dem  Hinweis „mit 18 % Kirschzubereitung“ nennt der Anbieter den tatsächlichen Fruchtgehalt von 12 Prozent.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de