Das ärgert beim Einkauf:

real,- Spaghetti, Hartweizenteigware mit Ei

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Leitsätze sehen für Eierteigwaren etwa die doppelte Eimenge vor
getaeuscht

Die Hartweizenteigware ist vom Anbieter mit dem Hinweis „mit Ei“ versehen. Sie enthält allerdings nur die halbe Eimenge, die nach den Leitsätzen für Teigwaren für „Eierteigwaren“ vorgesehen ist.
Der Anbieter sollte daher den Eigehalt erhöhen oder deutlich auf den geringen Eigehalt hinweisen

Ich fühle mich als Verbraucher von dem Artikel Spaghetti der Marke "ohne teuer" von Real bis aufs tiefste enttäuscht und veräppelt. Auf dem Produkt steht ganz groß "Spaghetti mit Ei". Wenn man jedoch das Produkt umdreht, steht dort, dass die Spaghetti gerade mal 0,8 % "Eigelbpulver" enthalten. Das ist ein so geringer Wert, dass ich mich ernsthaft Frage, warum man dann nicht einfach "ohne Ei" drauf schreibt. Das nenne ich Augenwischerei!!
Frau Q. aus Bergisch Gladbach vom 12.11.2013

Darum geht’s:

Die Spaghetti sind auf der Schauseite genauer als „Hartweizenteigware mit Ei“ spezifiziert. Die Zutatenliste auf der Rückseite weist den Eigehalt als 0,8 % Eigelbpulver aus, was etwa einem Eigehalt von 5 % entspricht.

Das ist geregelt:

Nach den Leitsätzen ist für Teigwaren, die nicht mindestens den verkehrsüblichen Eigehalt aufweisen, die Bezeichnung Teigwaren, Nudeln oder Pasta, auch in Wortverbindungen (z. B. Bandnudeln) oder je nach Form, zum Beispiel als Spätzle, Makkaroni, Spaghetti, vorgesehen.
Demgegenüber ist für die Bezeichnung „Eier-Teigwaren“, z. B. Eier-Nudeln, Eier-Pasta oder Eier-Spätzle, ein Gehalt von mindestens 100 g Vollei oder die entsprechende Menge Eigelb oder die entsprechende Menge Vollei- und/oder Eigelbprodukte auf 1 kg Getreidemahlerzeugnisse in den Leitsätzen festgelegt.

Die Formulierung „Teigware mit Ei“ ist nicht in den Leitsätzen definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Einschätzung nach dürfte für viele Verbraucher kein Unterschied zwischen der Bezeichnung „Eierteigware“ und „Teigware mit Ei“ besteht. Sie können für eine Teigware mit Ei also ebenso viel Ei erwarten wie für eine Eierteigware.
Die Leitsätze sind zwar keine Rechtsvorschriften, sie spiegeln aber die Verkehrsauffassung des Marktes wider. Sie können unseres Erachtens damit als Maßgabe für die Bewertung des Eigehaltes in Nudeln dienen.
Welcher Menge an frischem Ei eine bestimmte Menge an Eigelbpulver entspricht, ist für Verbraucher nicht transparent. Die Vorgabe der Leitsätze für Eierteigwaren sind 100 g Vollei oder die entsprechende Menge Eigelb oder Eigelbpulver/kg Getreidemahlerzeugnis. Es ist also eine Umrechnung von Vollei in Eigelbpulver erforderlich. Dazu muss man wissen, dass 100 g Ei zu etwa 37 % aus Eigelb bestehen und die Trockenmasse von Eigelb etwa 48 % Eigelbpulver beträgt. Das bedeutet 100 g Vollei enthalten etwa 18 % Eigelbpulver oder anders ausgedrückt: eine Eierteigware sollte 1,8 g Eigelbpulver je 100 g Getreidemahlerzeugnis bzw. etwa 1,6 g Eigelbpulver je 100 g Nudeln enthalten.
Mit 0,8 g Eigelbpulver/100 g Nudeln haben die real,- Spaghetti also nur die halbe Eigelbmenge, die die Leitsätze für Eierteigwaren vorgeben.

Fazit:

Der Anbieter sollte sich nach den Leitsätzen richten und für seine Teigware mit Ei die Vorgaben der Leitsätze für den Eigehalt von Eierteigwaren einhalten oder bereits auf der Schauseite deutlich auf den geringeren Eigehalt hinweisen.

Stellungnahme der Fulltrade International GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung:

Die 0,8 % Eigelbpulver stammen von Hühnern aus Bodenhaltung. Sie entsprechen ca. einem Ei pro Kilogramm Hartweizengrieß. Der Hinweis „mit Ei“ soll dem Kunden im Sinne einer klaren Produktbeschreibung verdeutlichen, dass der Artikel Ei enthält. Aus unserer Sicht wäre es eine Täuschung des Verbrauchers, wenn der Hinweis „mit Ei“ wegfallen würde, da der Verbraucher nicht unmittelbar erkennen könnte, dass bei diesem Artikel Ei verarbeitet wurde.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de