Das ärgert beim Einkauf:

Pflaum’s Olive & Schafskäse Fitness-Aufstrich

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Brotaufstrich Olive & Schafskäse mit nur wenig Schafskäse aber mehr als zehnmal so viel Frischkäse
getaeuscht

Ein Brotaufstrich der hauptsächlich aus Frischkäse besteht, sollte auch Frischkäseaufstrich heißen und auf weitere wesentliche Beigaben, hier Oliven und Schafskäse, durch einen Produktnamen wie „Frischkäseaufstrich mit Oliven und Schafskäse“ hinweisen.
Die Aufzählung der Zutaten sollte auch bei der Darstellung im Internet komplett sein und die Mengen der wesentlichen Zutaten beziffern.
Für den Verzehr eines Frischkäseaufstriches mehr Wohlbefinden und Fitness zu versprechen, ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale laut der Health-Claims-Verordnung nicht zulässig und sollte daher unterbleiben.

Ich kaufte mir kürzlich den Feinkostaufstrich "Olive & Schafskäse" in der Hoffnung, das zu essen, was es verspricht. Während des Aufstreichens wunderte ich mich schon etwas über die Konsistenz des Produktes und ich nahm mir die umseitig aufgedruckte Inhaltsbeschreibung vor. Meine Überraschung war mehr als groß als ich lesen musste, dass nur 4 % Schafskäse, aber  47 % Frischkäse in dem Produkt sind. Jetzt stellt sich mir doch die Frage, ob  der Aufstrich nicht ehrlicher und besser  "Olive & Frischkäse mit leichtem Schafskäsegeschmack" heißen sollte. Ich finde hier liegt eine Käufertäuschung vor, die mit Einschränkung nicht vertretbar ist.
Frau S. aus Zorneding vom 18.08.2014

Darum geht’s:

Der Produktname des Brotaufstriches „Olive & Schafskäse Fitness-Aufstrich“ nennt Olive und Schafskäse als Zutaten. Als Käse stecken tatsächlich 47 % Frischkäse und 4 % Schafskäse im Aufstrich.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale auf der Homepage des Anbieters aufgefallen, dass bei der Darstellung der Aufstriche nur ein Teil der enthaltenen Zutaten ohne Mengenangabe genannt ist. Bei der Sorte Olive & Schafskäse fehlen beispielsweise die würzenden Zutaten, Aroma, die Verdickungsmittel und der Konservierungsstoff Sorbinsäure.
Die generelle Beschreibung der Fitness Aufstriche verspricht Wohlbefinden, puren gesunden Genuss und mehr Fitness.

Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) müssen Zutaten, die auf dem Etikett, z. B. durch Worte hervorgehoben sind, in der Zutatenliste auf der Verpackung mit prozentualer Mengenangabe genannt sein. Ebenso muss die Aufzählung der Zutaten auf Fertigpackungen vollständig sein.
Für die Darstellung oder das Angebot von Lebensmitteln im Internet gibt es noch keine vergleichbaren klaren Vorschriften.

Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“ und  „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen;
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.
In der Liste der Europäischen Kommission mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) finden sich keine Zulassungen, die z. B. mit den Aussagen „Wohlbefinden mit neuer leichter Rezeptur,…“ oder  „... sind Pflaum Feinkost GmbH Fitness Aufstriche echte Fitmacher!“ korrespondieren.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter die Aufmachung des Aufstriches der Zusammensetzung anpassen, so dass der Kunde auf den ersten  Blick erkennt, was für ein Lebensmittel er erwirbt. Auf seinen Internetseiten sollte er die Zutaten der dargestellten Lebensmittel vollständig und nicht nur eine Auswahl davon nennen. Unspezifische gesundheitsbezogene Werbung, für die es keine Zulassung von der europäischen Lebensmittelbehörde gibt, sollte er von den Seiten entfernen.

Stellungnahme der Pflaum Feinkost GmbH, Leutkirch-Adrazhofen

Kurzfassung:

Mit der Produktbezeichnung „Olive & Schafskäse“ wird das mediterrane Geschmacksbild des Frischkäseaufstrichs verdeutlicht. Die Einbeziehung von „Schafskäse“ in den Produktnamen ist auf Grund des spezifischen Schafskäsegeschmacks notwendig. Denn das Produkt schmeckt nun mal nach Schafskäse, was nicht jedem unbedingt zusagt. Eine Täuschung liegt unseres Erachtens nicht vor, da der Verbraucher über den prozentualen Anteil von Schafskäse in der Zutatenkennzeichnung informiert wird.

Ergebnis

Die Pflaums Feinkost GmbH hat am 17.09.2014 der Verbraucherzentrale gegenüber zugesagt, in Zukunft die Zutaten für die Aufstriche auf ihren Internetseiten vollständig anzugeben und bei der Beschreibung der Fitness Aufstriche die unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben wegzulassen. Nach dem Relaunch werden auf den Internetseiten gar keine Zutaten für die Aufstriche mehr angegeben. Der Verbraucher kann sich lediglich an der Sortenbeschreibung orientieren.
Die gesundheitsbezogenen Angaben sowie die Fotoreihe mit zwei Sportlerinnen und einer Frau mit Maßband um den Bauch, die weiterhin visuell Fitness und Gewichtsreduktion versprachen, wurden entfernt.
Der Hauptkritikpunkt der Verbraucherin, die Bezeichnung der Aufstrichsorte als "Olive & Schafskäse", ist jedoch unverändert. Der Schafkäsegehalt beträgt gegenüber dem Frischkäseanteil mit 47 % nur 4 % des Produktes. Die Beschreibung der Fitnessaufstriche weist zwar auf Frischkäse und naturmildem milden Joghurt als Zutaten hin, es wird jedoch nicht deutlich, dass Frischkäse die Hauptzutat ist und Schafskäse nur eine untergeordnete Rolle spielt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de