So haben Hersteller reagiert:

Pfanner Mango Maracuja

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Statt bisher 8 Prozent Apfel enthält Pfanner „Mango Maracuja“ nun 5 Prozent Mango, Apfel und 1 Prozent Maracuja
Geändert

Die Angabe, aus welchen Fruchtarten ein „Mehrfruchtgetränk“ tatsächlich besteht, sollte auf der Vorderseite der Verpackung zu lesen sein. Fruchtabbildungen sollten keinen falschen Eindruck über die eingesetzten Fruchtarten vermitteln. Aus dem Produktnamen sollte deutlich werden, dass es sich nicht um einen Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtanteil, sondern lediglich um ein Produkt mit geringem Fruchtanteil handelt.

Auf der Verpackung wird riesig mit Mango Maracuja geworben. Im Getränk sind diese jedoch praktisch nicht enthalten, sondern nur Apfelsaft und noch mehr Zucker. Liste der Zutaten: Wasser, Zucker, Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat, Maracujasaft (1 %) aus Maracujasaftkonzentrat, Mangosaft (1 %) aus Mangosaftkonzentrat, Mangomark (1 %) Säuerungsmittel: Zitronensäure, Stabilisatoren: E414, E415, E466, Aroma, Farbstoff: Beta-Carotin, Vitamine (C, E, B6, B1, B12). Pasteurisiert.
Verbraucher aus Bayern vom 18.07.2011

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite der Verpackung sind Mango- und Maracujafrüchte, teils aufgeschnitten, abgebildet, dazu der Text „Mango Maracuja plus Vitamine B C E“.

Auf der Verpackungsrückseite sind die Bezeichnung „B+C+E Mehrfruchtgetränk, Fruchtgehalt: 10 %“ sowie die Zutatenliste zu finden. Aus den Angaben wird deutlich, dass Apfelsaft den Hauptfruchtsaftanteil, nämlich 8 Prozent, beisteuert, und Mangomark und Maracujasaft jeweils zu lediglich 1 Prozent enthalten sind.

Das ist geregelt:

Die Bezeichnung „Mehrfruchtgetränk“ ist weder in der Fruchtsaftverordnung noch in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke festgelegt. Es handelt sich um ein Erfrischungsgetränk für das in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches keine besonderen Beurteilungsmerkmale und Bezeichnungen festgelegt sind.

So sieht's die Verbraucherzentrale

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können die hervorgehobenen Fruchtabbildungen sowie der Produktname den Eindruck vermitteln, das Getränk bestehe überwiegend oder ausschließlich aus Mango- und Maracujasaft. Um einem Missverständnis vorzubeugen, sollte die Bezeichnung auf der Schauseite der Verpackung deutlich machen, dass das Getränk vorwiegend Wasser, Zucker und Apfelsaft enthält.

Zudem sollten Fruchtabbildungen unserer Ansicht nach die Relation der eingesetzten Fruchtarten realistisch darstellen. Die Packungsvorderseite sollte daher in erster Linie Äpfel zeigen.

Stellungnahme der Hermann Pfanner Getränke GmbH, Lauterach (Österreich)

Kurzfassung erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Die Kennzeichnung ist unseres Erachtens rechtmäßig. Beim genannten Produkt handelt sich um ein Erfrischungsgetränk. Das Produkt trägt die Verkehrsbezeichnung „Mango-Maracuja B+C+E Mehrfruchtgetränk“. Der Fruchtgehalt von 10 % wird angeführt. Im Zutatenverzeichnis sind neben Apfelsaft die mengenmäßigen Angaben der Wert bestimmenden Zutaten Mangomark und Maracujasaft prozentuell korrekt angegeben.

Ergebnis

Im Rahmen einer Überprüfung wir die veränderte Produktaufmachung 2017 im Handel gefunden. Der Fruchtgehalt von 10 Prozent besteht nun aus Mango 5 Prozent, Apfel und unverändert Maracuja 1 Prozent. Zudem wurde die Bezeichnung auf der Rückseite der Flasche geändert in „BCE Mehrfruchtgetränk mit Mango-Maracujageschmack. Fruchtgehalt: 10 %“

Nach wie vor gibt es auf der Schauseite keinen deutlichen Hinweis darauf, dass das Produkt im Wesentlichen aus Wasser und Zucker besteht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de