Das ärgert beim Einkauf:

pcd Erdnusspaste

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Zutatenliste gibt lediglich „pflanzliches Öl und Fett“ an, während in französischer Sprache der Hinweis auf Fetthärtung vorliegt
getaeuscht

In der deutschen Zutatenliste steht "pflanzliches Öl und Fett", auf Französisch aber "graisse et huile vegetale hydrogenee", also hydriertes (gehärtetes) Fett. Das müsste doch auch auf Deutsch gekennzeichnet sein.
Verbraucher aus Buchholz vom 21.10.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Anbieter führt in fünf verschiedenen Sprachen der Europäischen Union die Zutaten der Erdnusspaste auf. Steht in deutscher Sprache „pflanzliches Öl und Fett“ und in einer weiteren Sprache „gehärtetes pflanzliches Öl und Fett“, ist dies für Verbraucher widersprüchlich. Zudem fehlt die verpflichtende Angabe, aus welchen Pflanzen diese Zutaten stammen.
Die fehlende Information zum Ursprung der pflanzlichen Öle und Fette sollte ergänzt werden.

Darum geht’s:

Die Zutatenliste auf der Rückseite des Glases zeigt in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch und Niederländisch auf, dass die Erdnusspaste pflanzliches Öl und Fett in der Erdnusspaste enthält. Nur in französischer Sprache steht „graisse et huile végétale hydrogénée“. Sollte es sich um gehärtete Öle und Fette handeln, sind diese Angaben im Zutatenverzeichnis für deutsche Verbraucher nicht ersichtlich.
Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter nicht die Pflanzen nennt, aus denen Öl und Fett gewonnen wurde.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtet Hersteller dazu, im Zutatenverzeichnis darauf hinzuweisen, wenn enthaltene pflanzliche Fette oder Öle gehärtet wurden. Die Angabe lautet "ganz gehärtet" oder "teilweise gehärtet"
Sofern raffinierte Öle und Fette pflanzlicher Herkunft unter der Bezeichnung "pflanzliche Öle" bzw. "pflanzliche Fette" im Zutatenverzeichnis genannt werden, muss nach der LMIV unmittelbar danach eine Liste mit den Angaben der speziellen pflanzlichen Herkunft (z.B. Palmöl, Sojaöl) folgen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste ist für die Verbraucher eine wichtige Informationsquelle. Macht der Hersteller hier widersprüchliche Angaben über die Qualität der enthaltenen Fette, so können Verbraucher die Kennzeichnung missverstehen. Auch Angaben zum Ursprung der pflanzlichen Fette und Öle sind zu ergänzen.

Fazit:

Die Zutaten sollten in allen aufgeführten Sprachen einheitlich aufgelistet werden. Außerdem sollte der Hersteller in der Zutatenliste die Pflanzen nennen, aus denen die enthaltenen Fette und Öle gewonnen wurden.

Stellungnahme der Swartberg B. V., Rotterdam NL

Kurzfassung:

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.06.2017 liegt bisher keine Antwort vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat sich im Juni 2017 verpflichtet, die Aufmachung ab einer bestimmten Produktionsnummer zu verändern. Die neue Gestaltung der Verpackung liegt uns aber noch nicht vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de