So haben Hersteller reagiert:

Omi’s Apfelstrudel Apfelstrudelsaft

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Produkte mit besserer Lesbarkeit seit Mai 2016 im Handel
Geändert

Die Lesbarkeit der Pflichtangaben auf dem Etikett entspricht nicht den Anforderungen. Der Anbieter muss hier nachbessern.

Die Schriftgröße bei den Nährwertangaben ist viel zu klein und mit Sicherheit kleiner als die vorgeschriebene Mindestgröße.
Verbraucher aus Berlin vom 28.01.2016

Darum geht’s:

Angaben wie die Bezeichnung Apfel-Zimt-Getränk, das Zutatenverzeichnis als auch die Nährwertangaben sind kleiner als die geforderte Schrifthöhe von mindestens 1,2 mm bezogen auf den Buchstaben x.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 13 LMIV) regelt, dass verpflichtende Angaben wie die Bezeichnung eines Lebensmittel, das Zutatenverzeichnis, die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Nährwertangaben an einer gut sichtbaren Stelle deutlich lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen sind.

Verpflichtende Angaben auf der Verpackung oder dem Etikett sind in der Regel in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm so aufzudrucken, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die in kleiner Schrift gehaltenen Pflichtangaben auf dem Etikett widersprechen den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere wenn Angaben in mehreren Sprachen abgedruckt werden, ist eine gute Lesbarkeit entscheidend.

Seit Ende 2014 schreibt die LMIV eine verbindliche Schriftgröße für verpflichtende Angaben auf Lebensmittelverpackungen vor. Obwohl Vorschriften zu Kontrast oder der Farbwahl für eine gute Lesbarkeit ebenso relevant wären, gibt es diese bisher nicht.

Dennoch ist die vorgeschriebene minimale Schriftgröße für viele Käufer nach wie vor zu klein. Die Verbraucherzentralen fordern für eine gute Lesbarkeit deshalb eine Mindestschrifthöhe von mindestens 3 mm.

Fazit:

Der Anbieter muss mindestens die geforderte Schriftgröße einhalten.

Stellungnahme der Kendlbacher Getränkervertriebs GmbH, St. Peter Freienstein

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die 250 ml Glasflasche „Omi’s Apfelstrudel“ war ein erster Versuch in internationale Märkte durchzudringen. Daher hat die Etikette 4 Sprachen drauf, platztechnisch eine Herausforderung. Die Österreichische LVA GmbH hat die Etikette geprüft und keine Mängel beanstandet. Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Markt nur noch die 330 ml PET Flasche mit Etikette ausschließlich in deutscher Sprache und größerer Schriftgröße zu kaufen.

Ergebnis

Das Produkt ist seit Mai 2016 in geänderter Aufmachung im Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de