So haben Hersteller reagiert:

Odenwald fruit me up!, Beispiel Sorte Apfel-Erdbeere, ehemals Pocket Fruchtmus Apfel, Erdbeere, Banane

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Fruchtsüße ist kein „fruchteigener Zucker“ aus den beworbenen Früchten
Geändert

Durch die Werbung „Enthält nur fruchteigenen Zucker“ und „1 Portion Obst für unterwegs“ in Verbindung mit der bildlichen Darstellung von frischen Früchten können Verbraucher durchaus erwarten, dass keine weiteren süßenden Zutaten enthalten sind.
Der Anbieter sollte entweder auf die missverständliche Werbung oder auf weitere süßende Zutaten verzichten.

Vorne wird herausgestellt "Enthält nur fruchteigenen Zucker", aus der Zutatenliste ist ersichtlich, dass Fruchtsüße zugesetzt ist. Der Hinweis vorne mag formal korrekt sein, mir hat er suggeriert, dass nur der Zucker aus den Früchten enthalten ist, aus denen das Fruchtmus hergestellt wurde. Ein Zusatz von Zucker aus Früchten, die ansonsten nicht an der Herstellung des Produktes beteiligt sind, ist von mir nicht erwünscht und nur beim sehr genauen Lesen der Zutatenliste ersichtlich.
Verbraucher aus Jork vom 24.06.2015

Darum geht’s:

Auf der Schauseite sind die in der Sortenbezeichnung genannten Obstarten abgebildet und das Produkt wird als Fruchtmus bezeichnet. Außerdem wirbt der Anbieter mit „Enthält nur fruchteigenen Zucker“ und „1 Portion Obst für unterwegs“.
Erst auf der Rückseite der Verpackung erfährt der Verbraucher, dass das Fruchtmus außer den abgebildeten Früchten weitere Zutaten wie 10 % Fruchtsüße enthält.
Woraus die Fruchtsüße gewonnen wurde, ist nicht angegeben.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt für Werbung als auch für die Aufmachung von Lebensmitteln.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können nach Auffassung der Verbraucherzentrale aufgrund der Nennung und der bildlichen Darstellung ganzer Früchte sowie der Bezeichnung Fruchtmus und den Hinweisen „Enthält nur fruchteigenen Zucker“ und „1 Portion Obst für unterwegs“ davon ausgehen, dass dem Produkt keine weiteren süßenden Zutaten zugesetzt wurden. Die Zutat Fruchtsüße stammt zwar aus Früchten, aber nicht aus den für das Fruchtmus verwendeten Früchten. Somit wird das Produkt durch den Einsatz der Fruchtsüße zusätzlich gesüßt.

Fazit:

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter auf die missverständliche Werbung ganz verzichten oder keine zusätzliche Fruchtsüße einsetzen.

Stellungnahme der Odenwald-Früchte GmbH, Breuberg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Produktrange wird bereits überarbeitet. Diese Produkte werden in Kürze unter der neuen Bezeichnung „Odenwald fruit me up!“ in neuer Rezeptur auf den Markt kommen. Diese werden dann ohne jeden Zuckerzusatz (auch in Form von Fruchtsüße) ohne Aromen, ohne Farb- und Konservierungsstoffe sowie glutenfrei hergestellt.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Aufmachung und die Rezepturen der Produktrange geändert. Die neuen Fruchtmuse enthalten keine Fruchtsüße oder andere süßende Zutaten außer den beworbenen Früchten. Der Anbieter gibt die Produkte seit Mitte Juli in der geänderten Produktaufmachung an den Handel ab.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de