Das ärgert beim Einkauf:

Nahrungsergänzungsmittel der Marke Biolabor, Beispiel Artischocke drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Unter der Marke Biolabor vertriebene Lebensmittel stammen nicht aus ökologischem Landbau
getaeuscht

Unserer Ansicht nach ist der Markenname auch für Nahrungsergänzungsmittel unzulässig, wenn sie landwirtschaftlichen Ursprungs sind oder aus Produkten landwirtschaftlichen Ursprungs stammen können.
Der Anbieter sollte daher seinen Markenamen so ändern, dass keine falschen Erwartungen über die Herkunft der Lebensmittel auftreten können.

Auf der schnellen Suche nach Eisen zur Nahrungsergänzung habe ich bei DM die Marke Biolabor gewählt. Der Grund für meine Kaufentscheidung war, dass ich davon ausging, mit Biolabor auch ein Bioprodukt gewählt zu haben. Die Verpackung ist klein und damit auch voll mit Informationen. Dass dort kein Bio Logo zu sehen ist, machte mich auf den ersten Eindruck nicht misstrauisch. Erst bei der Einnahme nach dem Öffnen und dem Untersuchen aller Angaben auf den Verpackungen, stellte ich fest, dass es keinen Hinweis auf Bio-Inhaltsstoffe gibt. Mich ärgert, dass ein Markenname "Biolabor" heißen kann, wenn das Produkt (hier Eisen Plus) letztendlich keinen Zusammenhang mit Bioinhaltsstoffen hat.
Verbraucher aus Berlin vom 08.09.2014

Darum geht´s:

Unter dem Markennamen „Biolabor“ werden verschiedene Nahrungsergänzungsmittel in Drogeriemärkten und dem Lebenmitteleinzelhandel angeboten. Durch die Silbe “bio“ im Markennamen hat der Verbraucher Produkte aus ökologischem Landbau erwartet.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Öko-Erzeugnisse-Verordnung darf ein Produkt durch seine Etikettierung, Werbung oder andere Angaben nicht den Eindruck erwecken, dass es nach den Vorschriften dieser Verordnung gewonnen wurde, wenn das nicht zutrifft. Insbesondere sind die Bezeichnungen „ökologisch“ oder „biologisch“ und daraus abgeleitete Bezeichnungen und Verkleinerungsformen wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, in der gesamten Gemeinschaft und in allen ihren Amtssprachen bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen und der Werbung für sie verboten.

So sieht´s die Verbraucherzentrale:

Artischocken und Acerolakirschen sind Produkte landwirtschaftlichen Ursprungs. Aber auch die anderen unter der Marke Biolabor angebotenen Nahrungsergänzungsmittel wie Mineralstoffe, Vitamine oder Oligofructose können aus pflanzlichen Quellen stammen. Die Erwartung des Verbrauchers mit der Marke Biolabor Bio-Lebensmittel zu kaufen, ist unserer Auffassung nach daher verständlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte einen zulässigen Markennamen für seine Lebensmittel wählen.

Stellungnahme der Sanotact GmbH, Münster

Kurzfassung:

Die eingetragene Marke „Biolabor“ hat 80 Jahre Tradition. Sie steht für die Biowissenschaften als Lebenswissenschaften. „Biolabor“ Eisen Plus wurde nach neustem Stand dieser Wissenschaften entwickelt. Dieser Zusammenhang wird deutlich durch die Kombination mit „Labor“. Die Marke wird öko-untypisch auf metallisch schimmerndem Grund präsentiert. Spezielle Öko-Hinweise verwenden wir nicht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de