Das ärgert beim Einkauf:

mymuesli2Go, Beispiel Blaubeermuesli

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Verwirrend: Müsli laut Werbung ohne zugesetzten Zucker, aber Zucker in der Zutatenliste mehrfach genannt.
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt das Müsli mit dem folgenden Satz: „[…] Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu.“ Verbraucher können sich hier getäuscht sehen, wenn sie in der Zutatenliste einzeln aufgeführt die folgenden Zutaten lesen: Vollrohrzucker, Rohrohrzucker und Zucker. Der Anbieter sollte keine widersprüchlichen Angaben zu Zucker auf seine Müslis drucken.

In der Zutatenliste ist Rohrohrzucker und Vollrohrzucker aufgeführt. In der Erläuterung zum Müsli / zu den Zutaten steht: "Der Zucker im Zutatenverzeichnis stammt ausschließlich aus verarbeiteten Zutaten. Wir setzen unserem Müsli keinen Zucker als einzelne Zutat zu." Diese Erläuterung ist mehr als unverständlich. Inwieweit die Aussage zustrifft kann ich nicht nachvollziehen.
Verbraucherin aus Möhnesee vom 13.05.2015

In der Zutatenliste steht unter anderem Vollrohrzucker. Weiter unten ist zu lesen: Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu. Auf Anfrage hat die Firma mir geschrieben: „All unseren Müslis wird tatsächlich kein zusätzlicher Zucker zugefügt, um eine süßere Note zu erzielen. Allerdings ist in einigen Zutaten – wie Crunchies oder Schokolade – Zucker enthalten…“ Mich ärgert das. Was macht das für einen Unterschied, ob der Zucker so zugesetzt wird oder in Form von Schokolade, etc.? Es ist nun einmal Zucker drin. Der Satz "Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu." ist m. E. völliger Blödsinn und soll meiner Meinung nach dem Kunden etwas vormachen. Er gehört gestrichen. Der Satz steht auf allen Müslis der Firma.
Verbraucherin aus Karlsruhe vom 08.05.2015

Darum geht’s:

Auf der Rückseite des Bechers wirbt der Anbieter folgendermaßen: „Der Zucker im Zutatenverzeichnis stammt ausschließlich aus verarbeiteten Zutaten. Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu.“
In der Zutatenliste sind dann jedoch einzelne Zuckerarten wie Vollrohrzucker, Rohrohrzucker und Zucker explizit aufgeführt.
Die Verbraucherin ist durch diese vermeintlich widersprüchlichen Angaben verwirrt. Für sie ist isolierter Zucker enthalten, egal wie er ins Müsli gelangt ist.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Werbung „Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu.“ widerspricht den Angaben in der Zutatenliste, die an drei Stellen Zucker explizit als einzelne Zutat nennt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Sätze „Der Zucker im Zutatenverzeichnis stammt ausschließlich aus verarbeiteten Zutaten. Wir setzen unseren Müslis keinen Zucker als einzelne Zutat zu.“ streichen.

Stellungnahme der mymuesli GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Anfangs waren die Etiketten so strukturiert, dass die Inhaltsstoffe direkt in Klammern hinter der jeweiligen Zutat erklärt wurden. So konnte man genau zuordnen, woher Zucker und andere Inhaltsstoffe kommen. Im Rahmen einer Etikettenumstellung hat sich das geändert. Wir wollen keinesfalls spitzfindig deklarieren oder verschleiern und werden die Etiketten rückumstellen. Für etwaige Verwirrung entschuldigen wir uns!

Ergebnis

Der Anbieter hat in seiner Stellungnahme eine Änderung der Etiketten angekündigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de