Das ärgert beim Einkauf:

Milkana Käse 8 leckere Ecken

Wenig verbraucherfreundlich: Nach dem Öffnen der Packung sind Zutatenliste und Nährwertangaben nur noch teilweise lesbar.
getaeuscht

Der Anbieter bietet Käseecken in einer Pappschachtel an. Nach dem Öffnen der Packung entlang der dafür vorgesehenen Stelle werden Informationen wie Zutatenliste und Nährwertangaben teilweise entfernt. 
Der Anbieter sollte verpflichtende Kennzeichnungselemente über den gesamten Verzehrzeitraum zur Verfügung stellen.
 

Die Deklaration der Nährwerte und der Zutaten ist sehr verbraucherunfreundlich auf der Runddose gedruckt. Wenn man diese geöffnet hat, ist ein Großteil dieser Informationen nicht mehr erkennbar. Der Aufriss-Streifen entfernt nahezu die gesamte Zutatenliste und fast die gesamte Nährwerttabelle.
Verbraucher aus Bergheim vom 14.03.2022

Durch das Öffnen der Verpackung ist es dem Kunden nachträglich nicht mehr möglich, die Nährwerte oder Zutatenliste zu lesen. Im Besonderen werden allergene Zutaten unlesbar oder von der Verpackung entfernt.
Verbraucher aus Forchheim vom 26.04.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Verpflichtende Angaben wie Zutatenliste und Nährwerte sind nach dem Öffnen der Käseschachtel nicht mehr vollständig lesbar. Für Konsument:innen sollten diese Informationen jedoch bis zum Verzehr der letzten Käseecke zur Verfügung stehen.

Darum geht’s:

Pflichtangaben wie die Bezeichnung des Produktes, die Zutatenliste und die Nährwerte befinden sich auf der Außenseite der Käseschachtel. Eine Perforationslinie entlang der Außenseite der Verpackung dient dem einfachen Öffnen. Nach dem Entfernen des vorgesehenen Streifens sind die Angaben zur Kennzeichnung nicht mehr vollständig lesbar.


Das ist geregelt:

Laut Lebensmittelinformationsverordnung müssen Lebensmittel alle verpflichtenden Informationen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft tragen. Die Informationen dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden.


So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Pflichtinformationen wie die Zutatenliste, Nährwertinformationen und Hinweise zu allergenen Zutaten sind für Verbraucher:innen sowohl vor dem Kauf als auch nach dem Kauf von Interesse. Sie sollten deshalb auch nach dem Öffnen der Verpackung vollständig lesbar sein. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit wird hier gegen die Pflicht zur dauerhaften Lesbarkeit der Pflichtangaben verstoßen.

Fazit:

Pflichtinformationen sollten während der gesamten Verzehrdauer zur Verfügung stehen.

Stellungnahme der Edelweiss GmbH & Co. KG, Kempten, 2016

Wir sehen bei der Verpackung unserer Milkana Käse Vielfalt keinen Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Der Verbraucher kann sich jederzeit vor Erwerb der Ware und auch vor dem Öffnen des Produkts über die Nährwerte und auch die allergenen Zutaten informieren. Hätte der Verbraucher, beispielsweise aufgrund einer Allergie, Probleme mit einem der Inhaltsstoffe, so hätte er das Produkt nicht erworben.

Ergebnis

Zusätzlich hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichungsmängel informiert.