Das ärgert beim Einkauf:

Milka Collage

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktaufmachung entspricht nicht dem Inhalt
getaeuscht

Karamell wird auf der Verpackung des Konfektes in Wort und Bild hervorgehoben. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass der Anteil der leicht gesalzenen Karamellstückchen nur 2 % beträgt. Der Hersteller sollte die Schauseite so gestalten, dass Verbrauchererwartungen nicht enttäuscht werden.

An erster Stelle steht auf der Frontseite: Karamell. Da denkt man, dass davon auch am meisten drin ist. Dazu ist noch ein großes Stück Karamell abgebildet. Auf der Rückseite steht jedoch, dass nur 2 % gesalzene Karamellstückchen enthalten sind. Beim ersten Bissen schmeckte ich absolut kein Karamell.
Verbraucher aus Crailsheim vom 29.10.2015

Darum geht’s:

Auf der rechten Seite der Verpackung ist ein einzelnes Konfekt mit einem Stück Karamell daneben abgebildet. Dahinter befindet sich in Form eines angedeuteten Gebirges eine größere, goldgelbe Fläche, die an die Farbe des abgebildeten Karamells erinnert. Die Vorderseite der Verpackung wird unseres Erachtens optisch von Karamell dominiert. Fast die gesamte rechte Hälfte der Verpackung ist hellbraun. Zudem werden auf der Schauseite drei Bestandteile aufgeführt: „Karamell, Keksstückchen und Schokoladentropfen“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: Konfekt mit Alpenmilch Schokolade (40 %) und Keksstückchen (4,5 %), Schokoladentropfen (4,5 %) und leicht gesalzene Karamellstückchen (2 %) in Pralinécreme (48 %).

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, Eigenschaften, Art und Identität der Lebensmittel verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die gesamte Verpackung ist optisch so gestaltet, dass Verbraucher von einem deutlich höheren Karamellgehalt als von 2 % ausgehen können. Hinzu kommt auf der Vorderseite eine Aufzählung von Bestandteilen, die unseres Erachtens leicht mit einer Zutatenliste verwechselt werden kann. Dass Karamell in dieser Auflistung an erster Stelle genannt wird, unterstreicht den optischen Eindruck von einem hohen Karamellanteil zusätzlich. Die Aufmachung führt dazu, dass Verbraucher sich getäuscht sehen können.

Fazit:

Der Hersteller sollte darauf achten, dass Aufmachung und Inhalt einer Verpackung nicht eine erhebliche Diskrepanz aufweisen.

Stellungnahme der Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG, Bremen

Kurzfassung:

Damit „Milka Collage Karamell“ beim Einkaufen einfach zu unterscheiden ist, ist der Geschmack deutlich auf der Vorderseite dargestellt. Die Karamellstückchen sind für die Sorte geschmacksprägend. Das Karamell soll deutlich vom Keksstück auf der Vorderseite unterscheidbar sein. Über die Zusammensetzung von Milka Collage Karamell informieren wir vollständig auf der Verpackung.

 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de