So haben Hersteller reagiert:

Meister’s Bautzen Rindsknacker

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Verbessert: Verbraucher erfahren jetzt auf den ersten Blick, dass die Rindsknacker auch Schweinefleisch enthalten
Geändert

Wurst, die im Produktnamen als Tierart Rind nennt, sollte kein Schweinefleisch enthalten. Dass sogar mehr Schweine- als Rindfleisch in den Knackern steckt, erfahren Verbraucher nur über die Zutatenliste.

Der Anbieter sollte entweder der Wurst einen anderen Namen geben und alle verwendeten Tierarten mit prozentualer Mengenangabe auf der Schauseite nennen oder ausschließlich Bestandteile vom Rind für seine Rindsknacker einsetzen.

Wie kann es sein, dass der Lebensmittelhersteller Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH unter dem Namen "Meister´s Bautzen" Rindsknacker verkauft, die lediglich einen Anteil von 40 Prozent Rindfleisch enthalten. In diesem Produkt sind 60 Prozent Schweinefleisch verarbeitet. Müssten diese Knacker nicht "Knacker mit einem Anteil von Rindfleisch" heißen?
Verbraucher aus Schwielowsee vom 21.04.2014

Darum geht’s:

Außer dem Produktnamen „Rindsknacker“ erfährt der Kunde über die Zusammensetzung der Würste auf der Schauseite nichts. Erst über die rückseitig aufgeführte Zutatenliste erfährt der Käufer, dass Schweinefleisch die größte Menge an der Wurstmasse liefert. Der Fleischanteil besteht zu 60 % aus Schweine- und zu 40 % aus Rindfleisch. Von welcher Tierart der verwendete Naturdarm stammt, ist gar nicht offengelegt.

Das ist geregelt:

Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Punkt 2.11, werden Fleischerzeugnisse und Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen, in deren Bezeichnung nicht auf eine besondere Tierart hingewiesen wird, aus Teilen von Rindern und/oder Schweinen hergestellt. Rindfleisch und Schweinefleisch sind gegeneinander austauschbar, soweit sich aus den Leitsätzen nichts Gegenteiliges ergibt. Genau dies ist hier jedoch der Fall: Eine Tierart nämlich Rind ist genannt und daher sollte keine Schweinefleisch oder Speck in der Rezeptur stecken.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Leitsätze geben vor, was der Verbraucher erwartet: Rindsknacker sollten nur Bestandteile vom Rind enthalten.

Fazit:

Der Anbieter sollte entweder der Wurst einen passenden Namen wie „Schweinefleisch-Knacker mit Rindfleisch“ oder „Knacker“ geben oder die Rezeptur der jetzigen Bezeichnung anpassen.

Stellungnahme der Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Bautzen

Kurzfassung:

„Knacker“ dürfen gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse Rindfleisch und Schweinefleisch enthalten. Gesetzliche Vorgaben für den Anteil an Rindfleisch in „Rindsknacker“ existieren hingegen nicht. Die Verwendung von Schweinefleisch sowie die eingesetzte Menge werden im Zutatenverzeichnis ausreichend kenntlich gemacht. Schweinefleisch wird zur geschmacklichen Abrundung zugegeben.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks im Frühjahr 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Hersteller weist jetzt auf die Verwendung von Schweinefleisch auf der Schauseite hin. Nach Herstellerangaben sind die Rindsknacker in geänderter Aufmachung bereits seit Juni 2014 im Handel.

Folgende Änderungen wurden bereits beschlossen: Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse wurden inzwischen überarbeitet und in der aktualisierten Form im Dezember 2015 veröffentlicht.

Darin ist beschrieben, dass bei einer „Rindswurst mit Schweinefleisch“ der Rindfleischanteil gegenüber dem Schweinefleischanteil überwiegen muss. Die oben abgebildete Wurst mit 40 % Rindfleisch und 60 % Schweinefleisch könnte nach den aktuellen Leitsätzen einfach „Knacker“ oder „Schweinefleisch-Knacker mit Rindfleisch“ heißen.

Es kann allerdings noch einige Zeit dauern, bis die neuen Kennzeichnungen umgesetzt sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de