Das ärgert beim Einkauf:

Libby’s Auslese Pfirsiche natursüß

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Kennzeichnung „Ohne Zuckerzusatz“ widerspricht dem wegen seiner süßenden Wirkung zugesetztem Traubensaftkonzentrat
getaeuscht

Mit natursüß und ohne Zuckerzusatz beworbene Dosenpfirsiche sollten auch kein zum Süßen zugesetztes Traubensaftkonzentrat enthalten. Der Anbieter sollte auf den ersten Blick erkennbar ehrlich darauf hinweisen, dass die Pfirsiche in einer Aufgussflüssigkeit aus Traubensaftkonzentrat und Wasser schwimmen.

Bei der Bezeichnung "Pfirsiche natursüß" gehe ich davon aus, dass bei der Süße nicht nachgeholfen wurde und die Pfirsiche so süß sind, wie diese in der Natur vorkommen. Es wird auch noch extra ausgelobt "ohne Zuckerzusatz". Jetzt gehe ich erst recht von keinem zugesetzten Zucker aus.
Für den Anbieter heißt natursüß aber, dass er mit Traubensaft nachsüßt, was auch eine Form von Zucker-Zusatz ist, dies empfinde ich als Verbrauchertäuschung.
Herr S. aus Dossenheim vom 17.01.2014

Darum geht’s:
Der Produktname „Pfirsiche natursüß“ ist seitlich auf der Schauseite durch die Werbung „OHNE Zuckerzusatz¹ natursüß“ und die Auflösung der Fußnote „1) Obst enthält von Natur aus Zucker.“ ergänzt. Nur auf der Rückseite können Verbraucher aus einer weiteren Werbung „natursüß: in Fruchtsaft – ohne Zuckerzusatz¹“ und aus der Zutatenliste erfahren, dass mit natursüß nicht der Zucker der Pfirsiche gemeint ist, sondern die Pfirsiche mit zugesetztem Traubensaftkonzentrat gesüßt sind.

Das ist geregelt:
Die Health-Claims Verordnung legt die Bedingungen fest, unter denen nährwertbezogene Angaben, beispielsweise „ohne Zuckerzusatz“ oder Angaben mit ähnlicher Bedeutung verwendet werden dürfen.
Die Angabe ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (z. B. Traubenzucker, Glucose, Fruktose, Maltose, Saccharose) oder eine andere wegen seiner süßenden Wirkung zugesetzte Zutat (etwa natürliche Fruchtsüße, Fruchtsirup) enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, soll das Etikett außerdem den Hinweis "Enthält von Natur aus Zucker" tragen, um Verbrauchertäuschung zu verhindern.

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es aber verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe "Enthält von Natur aus Zucker" ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht so weit auszulegen, dass wegen seiner süßenden Wirkung zugesetztes Traubensaftkonzentrat in der Aufgussflüssigkeit stecken darf. Unserer Meinung nach widerspricht das den Vorgaben der Health-Claims Verordnung für die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“.
Verbraucher können bei der Auslobung „Pfirsiche natursüß“ mit der Ergänzung „Ohne Zuckerzusatz – Obst enthält von Natur aus Zucker“ verständlicherweise davon ausgehen, dass nur der Zucker aus den Pfirsichen im Produkt steckt.

Fazit:
Nach Meinung der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter deutlicher darstellen, dass die Süße aus dem Traubensaftkonzentrat und den Pfirsichen stammt und auf den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ verzichten.

 

Stellungnahme der Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main

Kurzfassung:
Da wir Libby’s Pfirsiche natursüß keinen Zucker zusetzen, haben sie einen viel geringeren Zuckergehalt als klassische Obstkonserven. Um die nötige Konservierung zu erzielen, legen wir die Pfirsiche in Fruchtsaft ein und nutzen dessen natürliche Süße. Für Verbraucher ist dies durch den Hinweis „in Fruchtsaft“ ersichtlich. Die Bezeichnungen „ohne Zuckerzusatz“ bzw. „natursüß“ sind also zutreffend.“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de