Das ärgert beim Einkauf:

kff Burgunder Braten

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Pustekuchen: Weder Burgunder noch irgendeine Sorte Rotwein als Zutat
getaeuscht

Eine Marinade aus Würzstoffen, Zusatzstoffen und Aroma macht aus einem Schweinbraten keinen Burgunder Braten. Bei einem Produkt mit diesem Namen  können Verbraucher unserer Meinung nach von Rotwein und von echten Gewürzen als Zutaten ausgehen.
Der Anbieter sollte die Rezeptur oder den Namen verändern.

Bei der Bezeichnung "Burgunder Braten" erwarte ich – wenn schon nicht Burgunder – so doch wenigstens irgendeinen Wein in der Pökellake und nicht nur irgendein nicht spezifiziertes Aroma.
Verbraucherin aus Bensheim vom 17.03.2015

Darum geht’s:

Der in Folie eingeschweißte Braten mit Marinade heißt Burgunder Braten. Der Begriff steht für die Verbraucherin für einen in Wein und Gewürzen marinierten Braten. Die Zutatenliste führt neben Schweinefleisch, diversen Geschmacks- und Zusatzstoffen lediglich natürliches Aroma auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem die Zusammensetzung, die Identität, die Art und auch die Methode der Herstellung des Lebensmittels verstanden. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung von Lebensmitteln.

Nach den Leitsätzen für Gewürze sind Würzen „flüssige, pastenförmige oder trockene Erzeugnisse, die den Geschmack und/oder Geruch von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln beeinflussen. Sie werden durch Hydrolyse von eiweißreichen Stoffen hergestellt.“

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung Burgunder Braten steht für ein klassisches Braten-Rezept. Neben Bratenfleisch verwenden alle Rezepte diverse Gewürze und Rotwein als Marinade. Darin wird das Fleisch eingelegt, vergleichbar einem rheinischen Sauerbraten. Unserer Ansicht nach ist es verständlich, dass Verbraucher auch im Handel bei einem marinierten „Burgunder Braten“ zumindest Rotwein, wenn nicht Burgunder und nicht Weingeschmack imitierendes Aroma erwarten. Ebenso können unserer Auffassung nach aus eiweißreichen Rohstoffen mittels Hydrolyse gewonnene Erzeugnisse (Würzen) in keiner Weise Gewürze wie Pfefferkörner, Lorbeerblätter ersetzen.

Fazit:

Der Anbieter sollte eine Marinade auf Basis von Rotwein und echten Gewürzen verwenden oder dem Produkt einen anderen Namen geben.

Stellungnahme der Kurhessischen Fleischwaren GmbH, Fulda

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.03.2015 liegt keine Antwort vor

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