Das ärgert beim Einkauf:

Innocent Smoothie, Beispiel Sorte mit Brombeere, Erdbeere und Johannisbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Brombeere, Erdbeere und Johannisbeere liefern nur 50 von 250 Milliliter Frucht
getaeuscht

Die auf der Schauseite benannten Früchte spiegeln nicht die Zusammensetzung des Inhalts wider. Andere Früchte stellen einen größeren Teil der Fruchtmenge. Für eine klare Verbraucherinformation sollten alle enthaltenen Früchte auf der Schauseite benannt und dargestellt sein oder die prominent genannten in überwiegender Menge vorkommen.

Der „Innocent Super Smoothie Antioxidant“ lässt eine Zusammenstellung aus „Kiwi, Limette, Matcha, Weizengras & Leinsamen“vermuten. Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe ist jedoch „Apfelsaft, Bananenpüree, weißer Traubensaft, Mangopüree, Kiwipüree (6 %), Gurkensaft, Spirulina-Extrakt, zerriebene Leinsamen (0,4 %), Limettensaft (0,2 %), Saflor-Extrakt, Macha-Grüntee-Extrakt (0,05 %), gemahlenes Weizengras (0,03 %), Vitamine.“
Verbraucherin aus Mannheim vom 16.06.2017

Beschreibung auf der Frontseite des Produktes: SUPER SMOOTHIE Himbeere, Heidelbeere Acerola & Leinsamen Tatsächlicher Inhalt: Himbeerpüree 5% Heidelbeerpüree 1,5% Acerolakirschpüree 1,5% Leinsamen 0,05% ABER: Ca. 90% sind Trauben-, Birnen- und Apfelsaft

Verbraucher aus Berlin vom 02.11.2016

Der Green Smoothie wird von innocent als "Unser erster Grüner mit Gemüse" beworben. Auf der Produktseite und Verpackung des Smoothies wird ausdrücklich auf drei Gemüsesorten hingewiesen und Spinat sowie Grünkohl namentlich genannt. Bei Betrachtung der Zutaten fällt auf, dass es sich tatsächlich um einen Apfel-Birnensaft handelt, der durch geringe Mengen an Spinat lediglich grün eingefärbt ist. Der tatsächliche Anteil an Gemüse (1,6 % Spinat, 1,6 % Grünkohl, ein "Stück" Zucchini) ist dabei ernährungstechnisch nicht relevant. Der gesundheitsbewusste Konsument erwartet aufgrund der Beschreibung des Smoothies die gesunden Inhaltsstoffe von grünem Gemüse, erhält allerdings nur einen eingefärbten Obstsaft.
Verbraucher aus Neuss vom 05.04.2016

Die Firma Innocent bewirbt den Smoothie unter der Bezeichnung "Brombeere, Erdbeere & Johannisbeere". Im Beschreibungstext des Smoothies auf der Internetseite liegt der Fokus auf diesen drei Beeren. Diesen Beeren ist charakteristisch, dass sie hohe Anteile an Vitamin C (Brombeere: 15mg/100g, Erdbeere: 55mg/100g, Johannisbeere: 41mg/100g), Mineralstoffen wie Kalium und für Beeren typische sekundäre Pflanzenstoffe enthalten. Bei Durchsicht der Inhaltsstoffe fällt allerdings auf, dass von diesen drei Beeren in Summe nur 17% enthalten sind. Tatsächlich entspricht der Smoothie einem Apfel-Bananen-Saft lediglich mit der Geschmacksrichtung, aber nicht den ganzen Inhaltsstoffen der Beeren. Da gerade bei einem Smoothie vom ernährungsbewussten Käufer großer Wert auf die aufgeführten Früchte und deren Inhaltsstoffe gelegt wird, entspricht dies einer Täuschung des Verbrauchers. Die Kennzeichnung des Produktes sollte klar herausstellen, dass dieser Smoothie lediglich die Geschmacksrichtung der Beeren aufweist und diese nicht als Hauptbestandteil enthält.
Verbraucher aus Neuss vom 05.04.2016

Smoothie: Obst zum Trinken "Mango & Maracuja" "Mango & Maracuja-Mischung aus püriertem Obst und Fruchtsaft (Direktsaft)" ist deklariert, aber Zutaten: Apfelsaft, Mangomark 17 %, Bananenmark, Orangensaft, Maracujasaft 3 %, Pfirsichmark, Limettensaft, d. h. der Anteil an Mango und vor allem Maracuja ist sehr gering. Die Zutatenliste ist sehr klein geschrieben.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 05.08.2014

Die Smoothies der Firma nennen als Hauptzutaten oft Früchte, die nur in geringen Prozentsätzen vorkommen, etwa der Smoothie "Brombeere, Erdbeere, Johannisbeere". Die Hauptzutaten sind hier Apfel, Banane und Weintrauben – und gerade die Banane schmeckt man deutlich heraus. Ähnlich ist es bei der Sorte Granatapfel, Heidelbeere, Acai.
Für den "saftigen" Preis sollte man verlangen können, dass das, was draufsteht, auch im vernünftigen Verhältnis drin ist.
Verbraucher aus Hamburg vom 18.07.2013

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Getränk weist auf der Vorderseite durch die Sortenbezeichnung „Brombeere, Erdbeere, Johannisbeere“, auf diese drei Fruchtarten als qualitätsbestimmende Zutaten hin.
Tatsächlich besteht das vorliegende Produkt hauptsächlich aus Apfel und Banane und lediglich zu 20 Prozent aus den angepriesenen Früchten. Ansonsten sind neben einem Schuss gepresster Orange und einem Spritzer gepresster Limette noch 5 gepresste weiße Weintrauben enthalten.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können durch die Sortenbezeichnung auf dem Etikett unseres Erachtens zu Recht ein Getränk erwarten, das zu einem wesentlichen Anteil aus diesen Früchten besteht, was nicht der Fall ist

Fazit:

Entweder sollten die Bezeichnung und die Fruchtabbildungen auf der Schauseite deutlich benennen, welche Früchte das Produkt tatsächlich enthält oder der Smoothie zu einem wesentlichen Teil aus den angepriesenen Früchten bestehen.

Stellungnahme der innocent Alps GmbH, Salzburg/Österreich

Kurzfassung:

Bei der Namensnennung unserer Smoothiesorten beziehen wir uns auf jenes Obst, das beim Trinken geschmacklich dominiert. Im aktuellen Fall sind dies eben Brombeere, Erdbeere und Johannisbeere. Würden wir den Smoothie nach den mengenmäßig am meisten enthaltenen Früchten benennen (z. B. „Apfel & Banane“) würden wir den Verbraucher irreführen, weil der Smoothie viel mehr nach Beeren als nach Apfel und Banane schmeckt.

Ergebnis

Durch eine Verbrauchermeldung im April 2016 haben wir erfahren, dass der Anbieter die Zusammensetzung der beworbenen Früchte geringfügig geändert hat. Der kritisierte Sachverhalt, dass die herausgestellten Fürchte nur in untergeordneter Menge enthalten sind, hat sich dadurch nicht verändert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de