Das ärgert beim Einkauf:

Hohes C Heimische Früchte Apfel & Holunderbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Erwartung enttäuscht: Hauptsächlich Apfelsaft und „Heimische Früchte“ auch aus Österreich und Südamerika
getaeuscht

Die Aufmachung der Vorderseite (Größe der Früchte, Beschriftung, etc.) suggeriert dem Kunden ein Gemisch aus Apfelsaft und Holunderbeere zu evtl. gleichen oder zumindest ähnlich großen Teilen.

In der Realität (siehe Rückseite) enthält das Produkt 91 % Apfelsaftkonzentrat, 6 % Holunderbeerkonzentrat und 3 % Acerolasaftkonzentrat, ist also eher ein einfacher Apfelsaft mit Spuren von Holunderbeersaft.

Des Weiteren bewirbt das Unternehmen auf der Vorderseite explizit "Heimische Früchte", schränkt jedoch selbst ein, dass diese zu "...97 % aus Deutschland und Österreich und 3 % nicht heimische Acerola-Früchte*." Seien, was aber erst auf den zweiten Blick klargestellt wird. "Heimisch" suggeriert doch stark "aus Deutschland".
Herr H. aus Neustadt vom 21.05.2014

Zusammenfassung:
Die tatsächliche Zusammensetzung des Saftes spiegelt nicht die in der Abbildung angepriesenen Fruchtanteile wider. Die Ausdehnung der plakativen Werbung „Heimische Früchte“ über Deutschland hinaus auf Österreich und Südamerika ist unserer Ansicht nach leicht zu übersehen.

Der Anbieter sollte die Abbildung der Früchte an die tatsächlichen Mengenverhältnisse anpassen und in dem plakativen Hinweis „Heimische Früchte“ in gleicher Deutlichkeit die Fruchtanteile aus deutschem Anbau klar benennen oder auf die Werbung mit „heimisch“ verzichten.

Darum geht’s:
Unter der Marke „Hohes C“ bietet die Eckes-Granini GmbH verschiedene Säfte mit der Bezeichnung „Heimische Früchte“, hier die Sorte „Apfel & Holunder“, an. Auf der Schauseite springt der Hinweis „Heimische Früchte“ in großer Schrift ins Auge. Abgebildet sind eine naturbelassene Obstwiese, ein großer Apfel und eine Dolde Holunderbeeren. An einem Holzzaun steht ein grün-beiges Holzschild, dass in sehr kleiner, brauner Schrift die Information „Früchte zu 97 % aus Deutschland und Österreich und 3 % nicht heimische Acerola-Früchte*“.Laut Zutatenliste besteht der Saft zu 91 % aus Apfel-, 6 % aus Holunderbeeren- und zu 3 % aus Acerolasaft.

Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), § 11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unseres Erachtens ist es naheliegend aufgrund der Sortenbezeichnung und der Abbildung der Früchte einen wesentlich höheren Anteil an Holunderbeeren im Saft zu erwarten.

Der Hinweis „heimisch“ als Herkunftsangabe steht unserer Ansicht nach, wenn nicht für die Region dann doch zumindest für das Land, aus dem die Früchte stammen, diesem Fall also Deutschland. Deutsch Verbraucher erwarten eher nicht, dass der Anbieter auch Österreich zur “Heimat“ zählt und diese sogar bis nach Südamerika ausdehnt. Der Hinweis auf diese Einschränkung ist in so kleiner Schrift und mit so wenig Kontrast zur Hintergrundfarbe geschrieben, dass er leicht übersehen werden kann. Der Anteil der Früchte aus Österreich ist außerdem nicht transparent, so dass theoretisch auch bis zu 100 % der Früchte nicht aus Deutschland stammen können, was die Werbung mit „heimisch“ unsinnig macht.

Fazit:
Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte die Zusammensetzung des Saftes klar widerspiegeln, z. B. durch die konkrete Nennung der enthaltenen Saftmengen auf der Schauseite. Die Werbung „Heimische Früchte“ sollte den Prozentsatz an Früchten aus deutschem Anbau klar und deutlich nennen oder der Anbieter sollte auf die Werbung mit „heimisch“ ganz verzichten.

Stellungnahme der Eckes-Granini GmbH, Nieder-Olm

Kurzfassung:
Als nationaler Hersteller erheben wir weder den Anspruch, ein regionales Produkt anzubieten, noch wollen wir den Anschein erwecken. Auf die Herkunft der Früchte weisen wir daher auf dem Etikett hin. Bei der Sorte Apfel & Holunderbeere haben wir uns für die Rezeptur mit 6 % Holunderbeersaft entschieden, weil sie bei Verkostungen mit Konsumenten am besten bewertet wurde. Die Holunderbeere ist eine sehr ergiebige und geschmacksintensive Frucht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de