Das ärgert beim Einkauf:

Heirler Wie Frischkäse ohne Milch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Bisherige Aufmachung mit dem Hinweis „Wie Frischkäse“ ist nach rechtlichen Schritten nicht länger erlaubt.
getaeuscht

Lebensmittel mit der Bezeichnung Frischkäse sind rechtlich definiert und werden aus Käsereimilch hergestellt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher sich getäuscht sehen können, wenn ein Produkt „Wie Frischkäse“ genannt wird, aber nicht aus Milch, sondern auf Sojabasis hergestellt wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller den Begriff „Frischkäse“ nicht verwenden.

Auf dem Aluverschluss des Bechers steht in großer Schrift „Frischkäse“, darüber ganz klein das Wort „wie“, darunter dann „ohne Milch“. Die Kennzeichnung täuscht mir ein Milchprodukt, eben Frischkäse vor. Erst bei näherem Hinsehen ist zu erkennen, dass es sich um ein Soja-Produkt handelt. Ich empfinde die Kennzeichnung als Versuch des Inverkehrbringers mir als Verbraucher vorzumachen, dass es sich bei dem Produkt um einen Frischkäse handelt. Ich fühle mich durch das sehr groß geschriebene Wort „Frischkäse“ getäuscht, weil es sich entgegen des erweckten Anscheins nicht um ein Milchprodukt handelt.
Verbraucher aus Mutterstadt vom 25.11.2015

Darum geht’s:

Auf dem Deckel der Verpackung steht in großer Schrift „Frischkäse“ und darüber in kleinerer Schrift „wie“, zusammen liest es sich als „wie Frischkäse“. Darunter wird deutlich hervorgehoben „ohne Milch“ und zusätzlich erwähnt, dass das Produkt „aus Soja, vegan und lactosefrei“ produziert ist. An der Seite des Bechers wird das Lebensmittel als „Brotaufstrich auf Sojabasis (77 %) bezeichnet.

Das ist geregelt:

In der Käseverordnung (KäseV) ist der Begriff „Frischkäse“ eindeutig definiert als ein Erzeugnis, das aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt wird, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von mehr als 73 %.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig. Gemäß Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Anhang VI Teil A Ziffer 4 der LMIV muss im Falle von Lebensmitteln, bei denen ein Bestandteil oder eine Zutat, von dem/der die Verbraucher erwarten, dass er/sie normalerweise verwendet wird oder von Natur aus vorhanden ist, durch einen anderen Bestandteil oder eine andere Zutat ersetzt wurde, die Kennzeichnung – zusätzlich zum Zutatenverzeichnis – mit einer deutlichen Angabe des Bestandteils oder der Zutat versehen sein, der/die für die teilweise oder vollständige Ersetzung verwendet wurde, und zwar

  • a) in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen und

  • b) in einer Schriftgröße, deren x-Höhe mindestens 75 % der x-Höhe des Produktnamens beträgt und die nicht kleiner als die in Artikel 13 Absatz 2 dieser Verordnung vorgeschriebene Mindestschriftgröße sein darf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung „Frischkäse“ ist gesetzlich geregelt und sollte nur für Lebensmittel verwendet werden, die den Bestimmungen der Käseverordnung entsprechen. Nach unserer Auffassung kann auch der relativierende Zusatz „wie“ und der Hinweis „ohne Milch aus Soja“ nicht verhindern, dass einige Verbraucher irritiert sein können, wenn auf einem Produkt „Frischkäse“ steht, aber keiner enthalten ist.

Bislang existieren keine in Rechtsvorschriften festgelegten Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf den Begriff „Frischkäse“ verzichten.

Stellungnahme der Heirler Cenovis GmbH, Radolfzell

Kurzfassung:

Der Störer [Anmerkung der Redaktion: Grafisches Element, das sich von seiner Umgebung abhebt.] weist deutlich auf ein veganes Produkt ohne Milch aus Soja hin. Der Begriff „Bezeichnung“ nach Anhang VII Teil III VO EU 1308/2013 meint lediglich die Verkehrsbezeichnung. Diese lautet „Brotaufstrich auf Sojabasis“. Im selben Anhang sind Bezeichnungen, die eindeutig zur Beschreibung der charakteristischen Eigenschaften des Erzeugnisses verwendet sind, von der Beschränkung nicht erfasst.

Ergebnis

Das Landgericht Kempten hat am 22. Juni 2017 das Produkt „wie Frischkäse“ von Heirler als unzulässig beurteilt (Az. 7 O 25/16 KfH).

Ein Urteil des EuGH vom 14. Juni 2016 hat klargestellt, dass der Begriff „Käse“ für vegetarische Ersatzprodukte tatsächlich nicht verwendet werden darf.

Laut Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) gilt dies auch für Angaben wie „Art …“, „wie …“ oder „Typ ...“ in Verbindung mit der Bezeichnung eines Milchproduktes (Beschluss vom 19. und 20. April 2016). 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de