So haben Hersteller reagiert:

Hakubaku organic chasoba authentic Japanese green tea noodles

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Missverständnisse über Herkunft der Zutaten in 2015 ausgeräumt
Geändert

Die Aussage, dass die „Prämium-Zutaten“ aus australischem Boden stammen, kann zu Missverständnissen führen, wenn Verbraucher und Anbieter unterschiedlicher Auffassungen sind, welche Zutaten dazu zählen.
Der Anbieter sollte bei Werbung mit einer bestimmten Herkunft klar kennzeichnen auf welche Zutaten sich die Werbung bezieht.

Es steht auf der Packung, dass die Premium Zutaten aus dem fruchtbaren Boden Australiens stammen. Grüntee ist meines Wissens aufgrund der klimatischen Bedingungen in Australien nicht anbaubar. Der Kunde geht aufgrund der Aufmachung davon aus, dass eine der Premium Zutaten Tee ist und wird somit darüber getäuscht, wo der Bestandteil Grünteepulver herkommt.
Des Weiteren steht auf der Rückseite die Aussage "mit Grüntee Geschmack". Das Produkt weist keinerlei Geschmack auf, welcher mit Grüntee zu vergleichen ist. Bei einer Zugabe von 2 % Grüntee-Pulver kann dies auch nicht sein.
Verbraucher aus Fulda vom 1210.2014

Darum geht’s:

Die Bio Nudeln werben in den deutschsprachigen Angaben auf der Rückseite mit „Deshalb wurden die Prämium-Zutaten aus dem fruchtbaren Boden von Australien auserwählt, um die Nudeln ganz traditionell nach japanischer Rezeptur zu produzieren.“ Der Verbraucher ist davon ausgegangen, dass der grüne Tee als Besonderheit dieser Nudeln zu den Prämium-Zutaten zählt. Er sieht sich getäuscht, da Australien nicht das Ursprungsland des Bio-Grüntees ist.

Das ist geregelt:

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aussagen über die Art, Beschaffenheit oder Herkunft verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten Anbieter auf Werbung mit regionaler Herkunft verzichten, wenn diese nicht zutrifft oder er sollte die Herkunftsangaben präzisieren, um Missverständnissen vorzubeugen.

Fazit:

Der Anbieter sollte klarer ausdrücken, auf welche Zutaten sich der Herkunftshinweis „Australien“ bezieht.

Stellungnahme der Hakubaku Australia Pty. Ltd, Wendouree Victoria/Australia Kurzfassung, übersetzt von der Verbraucherzentrale:

Kurzfassung, übersetzt von der Verbraucherzentrale:

Grüner Tee wird kommerziell in Australien angebaut. Unsere Nudeln enthalten 2 % Grüntee-Pulver. Es stammt aus den USA, da australisches Grüntee-Pulver aus ökologischem Anbau kommerziell nicht verfügbar ist. Unsere Verpackung entspricht den Standards der EU.
Die meisten in Japan hergestellten Nudeln verwenden australisches Weizenmehl, da die Qualität bevorzugt wird. Hakubaku Japan hat eine Fabrik in Australien gebaut, um den allerbesten Weizen und die Bezeichnung „Premium“ verwenden zu können.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Verpackung für 2015 neu gestaltet und dabei den Herkunftshinweis präzisiert. Er wirbt nur noch für Weizen mit Australien als Ursprungsland.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de