So haben Hersteller reagiert:

Hafervoll Flapjack, Beispiel Sorte Kakao Haselnuss

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Ab Mai 2017 Werbung „ohne Zuckerzusatz“ entfernt, da Müsliriegel mit Honig gesüßt
Geändert

Wer mit dem Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“ wirbt, darf auch keine anderen Lebensmittel zum Süßen zusetzen, die vorwiegend aus Einfach- oder Zweifachzucker bestehen, wie hier Honig. Der Hersteller sollte deshalb die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ entfernen.

Der Müsliriegelhersteller Hafervoll wirbt auf den Packungen und online mit der Aussage "ohne Zuckerzusatz", süßt aber mit Honig. Honig besteht fast nur aus Zucker. Ich fühle mich dadurch getäuscht.
Verbraucher aus Düsseldorf vom 10.11.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Der Hersteller bietet auf seiner Website und im Handel gebackene Müsliriegel mit dem Clean Label „Ohne Zuckerzusatz“ an. Die Zutatenlisten führen jedoch bereits an zweiter Stelle Honig an, der zu einem großen Teil aus Einfachzuckern besteht.

Das ist geregelt:

Die Europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die sogenannte Health Claims-Verordnung, schreibt vor, dass Hersteller nur dann mit dem Nährwert eines Lebensmittels werben dürfen, wenn sie für ihre Produkte exakte Vorgaben einhalten. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zum Energie- und Zuckergehalt sowie zu Vitaminen und Mineralstoffen. Nach der Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Müsliriegel enthalten üblicherweise viel Zucker. Bei der Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ darf der Zucker nicht einfach durch Honig ersetzt werden. Genau das will unserer Rechtsauffassung nach die Vorschrift verhindern.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ verzichten, solange die Riegel andere süßende Zutaten enthalten.

Stellungnahme der Hafervoll GmbH, Köln

Kurzfassung:

Im Rahmen der Beschwerde wurde kein rechtlicher Verstoß festgestellt. Aus dem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale stellt sich letztendlich die Frage der richtigen Auslegung des maßgeblichen europäischen Gesetzestextes. Aufgrund dieser aktuell bestehenden Rechtsunsicherheit und aus Verständnis zu möglichen Unsicherheiten haben wir uns entschieden, den Claim von der Verpackung ab Mai 2017 zu nehmen.

Ergebnis

Der Hersteller hat die Werbung „ohne Zuckerzusatz“ auf der Website und der Verpackung der Müsliriegel entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de