So haben Hersteller reagiert:

Gut & Günstig Schwarze Oliven

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Auf die Färbung der Oliven weist der Anbieter nun auf der Schauseite und dem Deckel des Glases mit der Angabe „geschwärzt“ hin.
Geändert

Schwarz gefärbte grüne Oliven sind im Produktnamen als schwarze Oliven gekennzeichnet. Wenn zusätzlich schwarze Oliven und Olivenbäume abgebildet sind, haben Verbraucher kaum eine Chance, sonnengereifte schwarze Oliven von gefärbten zu unterscheiden. Denn sie haben keinen Anlass, das Kleingedruckte zu kontrollieren, ob sie einen Hinweis auf die Schwarzfärbung von grünen Oliven finden. Der Anbieter Edeka sollte geschwärzte grüne Oliven klar erkennbar für Verbraucher als Geschwärzte Oliven kennzeichnen.

Ich habe schwarze Oliven für Pizza eingekauft. Diese sind auf dem Glas abgebildet und es steht auch schwarze Oliven darauf. Von daher habe ich nicht weiter nachgeschaut. Erst im Nachhinein habe ich entdeckt, dass seitlich "geschwärzte Oliven " darauf steht. Da ich nicht direkt wusste, was das bedeutet, habe ich mich schlau gemacht und habe mich geärgert. Wenn ich schwarze Oliven kaufe, erwarte ich das auch echte schwarze Oliven drin sind.
Verbraucherin aus Hagen vom 10.07.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Darum geht’s:

Unter der Eigenmarke Gut & Günstig bietet Edeka „Schwarze Oliven“ an. Die Schauseite der Verpackung zeigt einen Olivenhain und mehrere schwarze Oliven. Durch das durchsichtige Glas sind „schwarze“ Oliven sichtbar. Lediglich aus der Bezeichnung und der Zutatenliste auf der Rückseite können Verbraucher erkennen, dass es sich tatsächlich um geschwärzte Oliven handelt.

Das ist geregelt:

Laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind die Eisensalze Eisen-II-Gluconat (E 579) und Eisen-II-Lactat (E 585) für die Dunkelfärbung von Oliven zugelassen. Sie müssen mit der E-Nummer oder dem Namen in der Zutatenliste stehen. Sie sind offiziell „Stabilisatoren“ und keine Farbstoffe.
Für lose Ware ist die Kenntlichmachung „geschwärzt“ vorgeschrieben.

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Am Baum gereifte Oliven sind violett bis schwarz. Reife schwarze Oliven sind weich, schwer vom Kern zu lösen und haben ein typisches Aroma. Die Ernte und der Transport sind aufwändiger als bei unreifen, festen, grünen Oliven und mit größeren Verlusten verbunden.
Aufgrund der Angabe “Schwarze Oliven“ auf der Schauseite ist es unserer Ansicht nach naheliegend, beim Einkauf von sonnengereiften schwarzen Oliven auszugehen. Verbraucher haben keinen Anlass schwarz gefärbte Oliven zu erwarten und die Kennzeichnung auf der Rückseite zu kontrollieren.
Zu diesem Ergebnis kam auch eine nicht-repräsentative Umfrage auf lebensmittelklarheit.de in 2013, an der 5402 Personen teilnahmen. Knapp 50 Prozent der Teilnehmenden erwarteten bei „Schwarzen Oliven“ Oliven, die durch die längere Reifung eine dunkle Farbe bekommen haben. Weitere 28 Prozent gaben an, den Hinweis „gefärbt“ auf der Vorderseite zu erwarten, wenn es sich tatsächlich um gefärbte grüne Oliven handeln würde.

Fazit:

Edeka sollte die Verpackung seiner schwarz gefärbten Oliven der Eigenmarke Gut & Günstig ändern und bereits auf der Schauseite unmissverständlich kennzeichnen, dass „Geschwärzte Oliven“ im Glas stecken.

Stellungnahme der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg (01.09.2015)

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 05.01.2016 hat der Anbieter mitgeteilt, dass er auf eine Stellungnahme verzichtet.

 

Ergebnis

Im Rahmen einer Marktbeobachtung hat die Verbraucherzentrale im Juli 2019 das Produkt in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Sowohl auf der Schauseite als auch auf dem Deckel des Glases weist Edeka nun auf die Schwarzfärbung der Oliven hin.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de