So haben Hersteller reagiert:

Grossmann „Louisana“ Fluss-Krebs-Cocktail mit Apfel & Porree

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Falsche Herkunftsangabe „Aus dem Meer“ für Flusskrebse aus Binnenfischerei entfernt
Geändert

Vorne auf dem Etikett steht aus dem Meer und hinten auf der Banderole steht ganz klein aus Binnenfischerei China in Reusen.
Frau S. aus Hamburg vom 30.05.2014

Zusammenfassung:
Ein Hinweis auf eine bestimmte Herkunft der wesentlichen Zutat, wie hier dem Louisana Flusskrebsfleisch aus dem Meer, muss stimmen.
Sonst können sich Verbraucher zu Recht über die Herkunft getäuscht sehen.

Darum geht’s:
Die Banderole wirbt auf der Schauseite direkt über dem Produktnamen mit dem Hinweis „Aus dem Meer“. Auf der Rückseite verweist die vorgeschriebene Herkunftsangabe für Fischereierzeugnisse auf „Procambarus clarkii, aus Binnenfischerei China, mit Reusen“.

Das ist geregelt:
Bei den Louisiana-Flusskrebsen handelt es sich um die Flusskrebsart "Procambarus clarkii", Die Angabe der Produktionsmethode, z. B. "aus Binnenfischerei" oder "aus Aquakultur" oder "gezüchtet" muss laut Verordnung (EG) 2065/2001 auf der Packung zu finden sein, die genaue Position ist allerdings nicht festgelegt. Nach dieser Verordnung muss auch bei Erzeugnissen aus der Binnenfischerei der Staat, in dem das Erzeugnis seinen Ursprung hat, angegeben werden. Dies ist hier auf der Rückseite durch die Angabe „Aus Binnenfischerei in China“ erfolgt.

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), §11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die geographische Herkunft verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Immer mehr Verbraucher achten bei der Lebensmittelauswahl auch auf die Herkunft von Fischereierzeugnissen. Aufgrund der Überfischung der Meere und der Kritik an der Umweltverträglichkeit von Binnenfischerei und Aquakultur spielen Angaben zum Fanggebiet/Fangmethode sowie dem Herkunftsstaat bei Binnenfischerei und Aquakultur eine Rolle.
Im vorliegenden Fall ist der Hinweis „Aus dem Meer“ nach Auskunft des Anbieters falsch.

Fazit:
Der Anbieter muss den falschen Herkunftshinweis auf der Schauseite entfernen.

 

Stellungnahme der Grossmann Feinkost GmbH, Reinbek

Kurzfassung:
Wir bedanken uns für die Zusendung Ihres Schreibens, die Anmerkungen des Verbrauchers haben wir umgehend geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass es sich tatsächlich bei der Formulierung „Aus dem Meer“ um einen internen Bezeichnungsfehler handelt, der in dieser Form nicht auf der Verpackung hätte stehen dürfen. Wir werden die Etiketten schnellstmöglich überarbeiten.

Ergebnis

Die Grossmann Feinkost GmbH hat die Etiketten korrigiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de