So haben Hersteller reagiert:

Greußner Delikatess Hirsch-Salami

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Änderung: Nach Abmahnung heißt die Salami mit mehr Schwein als Hirsch nicht mehr „Hirschsalami“, sondern „Salami mit Hirschfleisch“
Geändert

Die Bezeichnung als Hirsch-Salami auf dem Etikett weist Verbraucher auf eine Salami mit ausschließlich Hirsch im Fleischanteil hin. Sie enthält jedoch mehr Schweine- als Hirschfleisch. Der Hersteller sollte den Namen und die Bezeichnung der Wurst ändern und gemäß den Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse an die enthaltenen Zutaten anpassen.

Produkt wird als “Delikatess Hirschsalami“ bezeichnet. Erst auf der Rückseite ist dann zu erkennen, dass die Salami aus Schweinefleisch, Hirschfleisch (45 %) … besteht. Auf der Vorderseite bei der Produktbezeichnung ist kein Hinweis auf den Schweinefleischanteil. Schwein ist anscheinend auch der Hauptbestandteil und nicht Hirsch, da Hirsch nur 45 % ausmacht, hinter Schweinefleisch steht noch nicht mal ein Prozentsatz.
Verbraucherin aus Isernhagen vom 27.06.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Der Produktname lautet „Delikatess Hirsch-Salami“ und die Bezeichnung „Hirschsalami“. Entsprechend der Reihenfolge im Zutatenverzeichnis ist jedoch mehr Schweinefleisch als Hirschfleisch (45 %) in der Wurst enthalten.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung.
Weiterhin schreibt die LMIV für den Fall, dass eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung fehlt, die Bezeichnung des Lebensmittels mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung oder, wenn auch diese fehlt, mit einer beschreibenden Bezeichnung vor.
Nach den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs wird die ausschließliche Verwendung von Teilen anderer Tiere als vom Rind (einschließlich Kalb und Jungrind) und Schwein in der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, z. B. „Hirschsalami”.
Die teilweise Verwendung von Teilen anderer Tiere als vom Rind (einschließlich Kalb und Jungrind) und Schwein wird in der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben, gegebenenfalls ergänzt um den prozentualen Anteil, z. B. „Salami mit Hirschfleisch” oder „Salami mit 45 % Hirschfleisch”.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Da der Hersteller in der „Delikatess Hirsch-Salami“ nicht nur Fleisch vom Hirsch einsetzt, sollte er sie auch nicht so bezeichnen, sonst besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse enthalten klare Vorgaben, welche Bezeichnung verkehrsüblich ist.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Bezeichnung der Wurst nach den Vorgaben der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse ändern und an die enthaltenen Zutaten anpassen.

Stellungnahme der Greußener Salami- und Schinkenfabrik, Greußen

Der Anbieter hat auf die Frage der Verbraucherzentrale nach der geänderten Aufmachung bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Bei einer Marktbeobachtung im März 2018 hat die Verbraucherzentrale festgestellt, dass der Anbieter inzwischen die Bezeichnung in „Salami mit Hirschfleisch“ geändert hat.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de